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Wie oft Gewerbeflächen gereinigt werden müssen

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Toiletten müssen Sie bei täglicher Nutzung täglich reinigen lassen, das schreibt eine Arbeitsschutzregel vor. Für alle anderen Flächen gibt es keine feste Vorschrift, nur die Pflicht, nach Bedarf sauber zu halten. Üblich sind Büroböden zwei- bis dreimal pro Woche, Flure täglich, Teppiche alle 14 Tage gründlich gesaugt, Fenster vierteljährlich und eine neue Bodenbeschichtung alle zwei Jahre.

Reinigung von Toiletten bei täglicher Nutzung
mindestens täglich
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1, Stand 18. März 2022
Gründliches Saugen von Teppichböden
mindestens alle 14 Tage
Fachverband der Reinigungsbranche, Merkblatt zur ergebnisorientierten Reinigung, Stand 1. Oktober 2024
Neue Beschichtung von Hartböden
mindestens alle 2 Jahre
Fachverband der Reinigungsbranche, Merkblatt zur Grundreinigung, Stand 1. Oktober 2024
Ein Putzwagen mit Eimern und Sprühflaschen steht im hellen Flur eines Bürogebäudes.
Putzwagen im Flur eines Bürogebäudes vor der täglichen Reinigung. Bild: KI generiert.

Wie oft welche Fläche in Gewerbeimmobilien gereinigt wird

Der Reinigungsturnus richtet sich nach der Art des Raums, nicht nach dem ganzen Gebäude: Toiletten täglich, Büros zwei- bis dreimal pro Woche, Flure täglich, Fenster vierteljährlich. Der Fachverband der Reinigungsbranche teilt Gewerbeflächen in neun Nutzungsgruppen ein, von Arbeitsflächen über Flure und Sanitärbereiche bis zu Nebenräumen.

Die Intervalle reichen von täglich bei Toiletten und Fluren bis vierteljährlich bei Fenstern. Dazwischen liegen zwei Sonderfälle: Teppichböden werden mindestens alle 14 Tage gründlich gesaugt, Hartböden mindestens alle 2 Jahre neu beschichtet.

Übliche Reinigungsintervalle je Raumart in Gewerbeimmobilien. Nur die Zeile zu Toiletten ist Vorschrift, der Rest ist Erfahrungswert der Branche.
RaumartIntervallWas gereinigt wird
Toiletten und Waschräumetäglich bei täglicher Nutzung, bei Bedarf desinfizierendBecken, WC, Spender, Böden, Griffe
Büros und BesprechungsräumeBoden 2- bis 3-mal pro Woche, Papierkorb täglich, Schreibtisch 3-mal pro WocheBoden, Abfall, Tischflächen, Telefon
Flure, Eingang, Treppentäglich an ArbeitstagenBöden, Handläufe, Glastüren mit Griffspuren
Teeküchen und PausenräumetäglichArbeitsflächen, Spüle, Boden, Abfall
Teppichbödenmindestens alle 14 Tage gründlich saugendie ganze Fläche, nicht nur die Laufwege
Fenster und Glasfassaden außenvierteljährlich, laut Anbietern 2- bis 4-mal im JahrScheiben, je nach Vertrag auch Rahmen und Falze
Hartböden mit Pflegefilmneu beschichten bei Bedarf, mindestens alle 2 Jahreentschichten, reinigen, neu beschichten

Nur die erste Zeile ist Vorschrift. Die übrigen Werte sind Erfahrungswerte der Branche oder Angaben von Anbietern, keine amtliche Statistik. Wie oft eine Fläche gereinigt wird, vereinbaren Sie mit der Firma in der Liste der Arbeiten; welche Arbeiten dort im Einzelnen stehen, erklärt der Artikel zu den Leistungen der Unterhaltsreinigung.

Was schreibt das Gesetz zur Reinigung vor?

Als Arbeitgeber schreibt Ihnen das Gesetz die Reinigung dem Grunde nach vor, nicht den genauen Turnus. Es verlangt, dass Sie Arbeitsstätten so reinigen lassen, wie es die Hygiene erfordert. Konkret wird das nur bei Toiletten: Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden, und bei Bedarf auch desinfiziert.

Für alle anderen Räume entscheiden Sie selbst, und der Maßstab ist einfach: Wo Menschen essen, Wunden versorgt werden oder viel Publikum kommt, brauchen Sie mehr Hygiene als im Archiv. Für Schulen und ihre Sporthallen gilt zusätzlich eine eigene Norm mit Mindestanforderungen an die Reinigung.

Die Pflicht zur Reinigung trifft Sie als Arbeitgeber auch dann, wenn Sie sie an eine Firma vergeben. Vereinbaren Sie deshalb neben dem Turnus auch, wie die Firma dokumentiert, wer wann welchen Raum gereinigt hat.

Wie stark der Turnus den Preis verändert

Ein selteneres Intervall senkt den Jahrespreis weniger, als die Zahl der Termine vermuten lässt, weil jeder einzelne Termin mehr Zeit braucht. Anbieter nennen für tägliche Büroreinigung 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Termin. Bei nur ein bis zwei Terminen pro Woche werden daraus 1,50 bis 3,00 Euro, weil sich mehr Schmutz ansammelt.

  1. Zeit je Termin ausrechnen: Ein Büro mit 500 Quadratmetern, aufgeteilt in 400 Quadratmeter Büro, 60 Quadratmeter Flur und 40 Quadratmeter Sanitär, braucht rund 2,78 Stunden. Bei 29,30 Euro pro Stunde sind das etwa 81 Euro je Termin.
  2. Termine im Jahr bilden: fünf Termine pro Woche mal rund 50 Wochen ergeben etwa 252 Termine, also rund 20.500 Euro netto im Jahr.
  3. Denselben Turnus auf drei Termine pro Woche kürzen: Das ergibt etwa 151 Termine. Bleibt die Zeit je Termin gleich, sind es rund 12.300 Euro.
  4. Die Reinigungsleistung anpassen: Bei nur drei Terminen liegt bei jedem mehr Schmutz, und die Toiletten brauchen weiter tägliche Reinigung. Rechnen Sie für Büro und Flur mit 15 Prozent weniger Fläche pro Stunde, landen Sie bei rund 15.700 Euro.
  5. Folgekosten mitrechnen: Eine Beschichtung von 460 Quadratmetern Hartboden zu 4 Euro pro Quadratmeter kostet 1.840 Euro. Rückt sie wegen des selteneren Turnus von zwei Jahren auf eineinhalb Jahre vor, kostet das 307 Euro pro Jahr mehr.

Die Rechnung zeigt: Die Kürzung von fünf auf drei Termine spart nicht 40 Prozent, sondern knapp ein Viertel. Und sie spart nichts, wenn die Toiletten ohnehin täglich gereinigt werden müssen und ein Teil der Belegschaft an reinigungsfreien Tagen mit vollen Papierkörben arbeitet.

In 5 Schritten zum passenden Reinigungsturnus

Der Turnus entsteht in fünf Schritten: Räume gruppieren, Nutzung erfassen, Sauberkeit definieren, Stunden berechnen und nach einigen Monaten nachrechnen. Das Verfahren funktioniert für jede Art von Liste der Arbeiten, ob nach Tätigkeiten oder nach Ergebnis vereinbart.

Vom Raumbuch zum Reinigungsturnus
  1. Räume gruppieren

    Ordnen Sie jeden Raum einer Nutzungsgruppe zu: Arbeitsflächen, Flure, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsräume, Sozialräume, Nebenflächen. Das machen Sie vor der Ausschreibung.

  2. Nutzung erfassen

    Wie viele Personen nutzen den Raum täglich, kommt Publikum, wird dort gegessen, welcher Boden liegt vor, gibt es Schmutzfangzonen am Eingang. Ein Empfang mit 200 Besuchern am Tag braucht anderes als ein Büro mit zwei Personen.

  3. Sauberkeit definieren

    Legen Sie schriftlich fest, was sauber bedeutet: frei von losem Schmutz, von Staub und Haaren, von Fingerabdrücken und Flecken auf dem Boden. Diese Definition gehört in den Vertrag.

  4. Turnus und Stunden berechnen

    Legen Sie je Raumart Intervall und Arbeiten fest, und leiten Sie die Jahresstunden aus Fläche, Reinigungsleistung und Terminen ab. Sanitär täglich, Büro zwei- bis dreimal pro Woche, Flure täglich, Teppich alle 14 Tage gründlich.

  5. Nach 3 bis 6 Monaten nachrechnen

    Prüfen Sie die Jahresarbeitsstunden nach drei bis sechs Monaten, und teilen Sie Abweichungen zwischen sich und der Firma, meist je zur Hälfte. Erst dann zeigt sich, ob der Turnus zur echten Nutzung passt.

Für Praxen, Schulen und Kitas gelten eigene Erfahrungswerte. Im Gesundheitswesen liegen sie etwas niedriger als im Büro, weil ein Hygieneplan mit Desinfektion dazukommt. In Schulen senken Ferien die Zahl der Termine im Jahr, nicht den Aufwand je Termin. In Kitas liegen die Werte durchweg niedriger, weil Gruppenräume voll gestellt und Sanitärräume auf Kindergröße gebaut sind.

Diese 5 Fehler machen den Turnus teuer

Fünf Fehler treiben die Kosten eines Reinigungsturnus in die Höhe, ohne dass die Flächen sauberer werden.

  • Keine Schmutzfangzone am Eingang: Sechs Meter Sauberlaufmatte ersetzen mehrere Wischgänge pro Woche und schonen die Bodenbeschichtung.
  • Ein Zeitfenster von nur zwei Stunden: Ein so kurzes Fenster zwingt die Firma zu teureren Minijob-Kräften. Sechs Stunden Fenster erlauben günstigere, fest angestellte Kräfte.
  • Dasselbe Intervall für alle Räume: Wer das Archiv täglich und die Teeküche nur dreimal pro Woche reinigen lässt, zahlt an einer Stelle zu viel. An der anderen Stelle riskiert er ein Hygieneproblem.
  • Reinigung bei Nichtnutzung: Bei einer festen Liste der Arbeiten wird ein Raum auch dann gereinigt, wenn niemand darin war. Bei stark schwankender Nutzung, etwa mit vielen Homeoffice-Tagen, lohnt sich eher eine Vereinbarung nach Ergebnis, bei der ein leeres Büro nicht täglich gereinigt wird.
  • Keine Nachrechnung: Ohne Prüfung nach drei bis sechs Monaten bleibt ein zu hoher oder zu niedriger Stundenansatz für die ganze Vertragslaufzeit stehen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Toiletten im Büro gereinigt werden?

Toiletten im Büro müssen bei täglicher Nutzung mindestens täglich gereinigt werden, und bei Bedarf zusätzlich desinfiziert. Das schreibt die Arbeitsschutzregel für Sanitärräume vor. Ein Reinigungsplan mit Unterschrift im Raum zeigt, dass die Reinigung tatsächlich stattgefunden hat.

Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?

Ein Büro wird üblicherweise zwei- bis dreimal pro Woche gereinigt, mit täglicher Leerung der Papierkörbe. Eine feste gesetzliche Vorgabe gibt es dafür nicht, nur für Toiletten. Wie oft es bei Ihnen sein muss, hängt von der Zahl der Personen und der Nutzung ab.

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift für Reinigungsintervalle in Betrieben?

Eine gesetzliche Vorschrift gibt es nur dem Grunde nach: Arbeitsstätten müssen so gereinigt werden, wie es die Hygiene erfordert. Konkret wird das nur für Toiletten, die bei täglicher Nutzung täglich zu reinigen sind. Für Schulen gilt zusätzlich eine eigene Norm mit Mindestanforderungen.

Spart eine seltenere Büroreinigung wirklich Geld?

Eine seltenere Büroreinigung spart weniger, als die Zahl der Termine vermuten lässt. Anbieter nennen für tägliche Reinigung 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Termin, für ein bis zwei Termine pro Woche dagegen 1,50 bis 3,00 Euro, weil sich mehr Schmutz ansammelt. Eine Kürzung von fünf auf drei Termine spart rechnerisch knapp ein Viertel, nicht 40 Prozent.

Wie oft muss ein Teppichboden im Büro gesaugt werden?

Ein Teppichboden im Büro sollte mindestens alle 14 Tage vollständig und gründlich gesaugt werden, auch wenn sonst nur nach Bedarf gereinigt wird. Laufwege und der Eingangsbereich brauchen dazwischen tägliches Saugen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 4 ArbStättV, Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. ASR A4.1 Sanitärräume, Abschnitt 5 Toilettenräume (Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 212), Ausschuss für Arbeitsstätten, Fassung der BG BAU Medien,
  3. DIN 77400:2015-09, Reinigungsdienstleistungen, Schulgebäude, Anforderungen an die Reinigung, DIN Media,
  4. Merkblatt: Ergebnisorientierte Reinigung, ein Vorteil?, Ausgabe Oktober 2024, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  5. Merkblatt: Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung, Ausgabe Juli 2020, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  6. Merkblatt: Empfehlung zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbelägen, Ausgabe Oktober 2024, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  7. Merkblatt: Ermittlung und Höhe des Lohnkostenanteils in der Kalkulation, Ausgabe April 2025, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  8. Gebäudereinigung Preise pro qm 2026 (Stand August 2026), CleanCalc,
  9. Fensterreinigung Preise 2026: Kosten pro Fenster und m² (Stand 21. August 2026), CleanCalc,
  10. Büroreinigung Kosten pro m²: Preise und Rechner (Stand 8. Mai 2026), Wischkahl Gebäudereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.