GebäudereinigerVerzeichnis

Ratgeber

Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung nötig?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung nach festem Plan, meist ein- bis fünfmal pro Woche. Eine Grundreinigung brauchen Sie zusätzlich, wenn der Boden trotz Putzen matt, fleckig oder klebrig bleibt, meist alle zwei Jahre. Unterhaltsreinigung kostet 0,45 bis 1,50 Euro je Quadratmeter, eine Grundreinigung 2,50 bis 6 Euro.

pH-Wert des starken Reinigers
9 bis 14
Fachverband der Branche, Stand 1. Oktober 2024
Wartezeit nach der Grundreinigung
mindestens 12 Stunden
Fachverband der Branche, Stand 1. Oktober 2024
Reinigung der Toiletten bei täglicher Nutzung
mindestens einmal am Tag
Technische Regel für Arbeitsstätten, Stand 18. März 2022
Eine Reinigungsmaschine poliert einen stumpfen Fliesenboden im Flur eines Bürogebäudes.
Grundreinigung eines Flurbodens mit einer Bodenreinigungsmaschine. Bild: KI generiert.

Was ist der Unterschied zwischen beiden Reinigungen?

Unterhaltsreinigung hält eine Fläche in dem Zustand, den sie schon hat. Grundreinigung stellt einen Zustand erst wieder her, den die normale Reinigung nicht mehr schafft.

Bei der Unterhaltsreinigung wischt eine Kraft nach einem festen Plan, ein- bis fünfmal pro Woche, mit einem milden Reiniger, der den Boden nicht angreift. Bei der Grundreinigung trägt sie einen stärkeren Reiniger auf, lässt ihn einwirken und arbeitet ihn mit einer Maschine ein. Danach bekommt der Boden meist eine neue Schutzschicht. Bei einem Neubau ist das oft Teil der Bauendreinigung direkt vor dem Einzug.

Unterhaltsreinigung kostet laut zwei Anbieterportalen 0,45 bis 1,50 Euro je Quadratmeter, Grundreinigung 2,50 bis 6 Euro. Der stärkere Reiniger bei der Grundreinigung hat einen pH-Wert von 9 bis 14, deutlich höher als die milden Mittel für den Alltag.

Unterhaltsreinigung und Grundreinigung im Vergleich, mit Preis je Quadratmeter, netto. Zahlen von zwei Anbieterportalen und dem Fachverband der Branche, Stand 2026.
MerkmalUnterhaltsreinigungGrundreinigung
ZielDen Zustand halten, Schmutz vom Tag entfernenDen Zustand wiederherstellen, alte Schichten und festsitzenden Schmutz entfernen
Wie oftFest geplant, ein- bis fünfmal pro WocheBei Bedarf, oder mindestens alle zwei Jahre
ReinigerMild, greift den Boden nicht anStark, pH-Wert 9 bis 14, nach Anleitung dosiert
GeräteWischmopp und Sauger, bei großen Flächen eine MaschineMaschine mit Pad, danach Nasssauger
Preis je Quadratmeter0,45 bis 1,50 Euro2,50 bis 6 Euro
VertragLäuft dauerhaft mit, als Teil des laufenden AuftragsEigener Einzelauftrag mit Festpreis und Abnahme

Der Unterschied ist keine Frage des Wortes, sondern der Chemie. Ein zu starker Reiniger im Alltag bleicht empfindliche Böden wie Linoleum aus, und dieser Schaden lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Der starke Reiniger für die Grundreinigung gehört deshalb nur in geübte Hände, die ihn nach Anleitung dosieren und danach gründlich mit klarem Wasser nachspülen.

5 Zeichen, dass Sie eine Grundreinigung brauchen

Eine Grundreinigung wird nötig, wenn die normale Reinigung den Zustand nicht mehr hält. Fünf Zeichen dafür:

  • Der Boden wirkt in den Laufwegen matt, obwohl regelmäßig gewischt wird. Die alte Schutzschicht ist dann verbraucht, meist weil zu selten geputzt wurde oder ein scharfes Mittel sie angegriffen hat.
  • Nach dem Wischen bleiben Schlieren, Streifen oder eine klebrige Oberfläche zurück. Meist steckt eine falsche Menge Pflegemittel dahinter oder alte, verschmutzte Wischbezüge. Hilft mehrfaches Wischen mit klarem Wasser nicht, folgt die Grundreinigung.
  • Der Boden bleibt auch nach der Grundreinigung an manchen Stellen fleckig. Dann wurden alte Pflegeschichten nicht vollständig entfernt, und die betroffenen Stellen brauchen eine Wiederholung.
  • Sie übernehmen ein Gebäude neu und kennen die bisher verwendeten Mittel nicht. Eine Grundreinigung schafft einen klaren Ausgangspunkt, auf dem der neue Putzplan aufbaut.
  • Ein neuer Boden liegt frisch verlegt da. Viele neue Böden tragen ab Werk eine Schutzschicht, die erst nach genauer Anleitung entfernt werden muss, bevor die erste eigene Pflegeschicht draufkommt.

Wie läuft eine Grundreinigung Schritt für Schritt ab?

Mit Trocknung und Wartezeit dauert eine Grundreinigung mit neuer Schutzschicht mindestens zwei Tage. Jeder ausgelassene Schritt zeigt sich später als Schaden: eine Schicht, die nicht hält, Pickel im Film oder Pfützen und Flecken.

Grundreinigung mit neuer Schutzschicht
  1. Vorbereiten

    Eine Fußbodenheizung mindestens 6 Stunden vorher abschalten, den Raum ausräumen, empfindliche Teile schützen und angrenzende Flächen abkleben. Die Raumtemperatur sollte zwischen 10 und 25 Grad liegen.

  2. Reiniger auftragen

    Den starken Reiniger nach Anleitung auf der Verpackung auftragen, mindestens einen viertel Liter je Quadratmeter, gleichmäßig verteilt. Er darf nicht antrocknen.

  3. Mit Maschine bearbeiten

    Eine Einscheibenmaschine mit passendem Pad arbeitet den Reiniger in den Boden ein. Ecken und Ränder übernimmt die Kraft von Hand.

  4. Aufnehmen und nachspülen

    Die schmutzige Reinigungslösung mit einem Nasssauger aufnehmen und danach mit klarem Wasser nachspülen, wieder mindestens einen viertel Liter je Quadratmeter. Reste von Reiniger sind der häufigste Grund, warum die neue Schicht später nicht hält.

  5. Trocknen lassen

    Die Trockenzeit des Bodens abwarten, bei Linoleum zum Beispiel 24 Stunden.

  6. Neu beschichten

    Bei 30 bis 70 Prozent Luftfeuchte, ohne direkte Sonne und ohne Zugluft eine neue Schutzschicht auftragen, in Richtung Tür, in mehreren dünnen Schichten mit Trockenzeit dazwischen.

  7. Sperren und aushärten lassen

    Den Raum frühestens nach 12 Stunden wieder nutzen. Die Schicht härtet erst nach 14 Tagen vollständig aus, in dieser Zeit nur mit einem milden Reiniger wischen, ohne Maschine.

Ein beschädigter Bereich lässt sich manchmal auch ohne den ganzen nassen Vorgang ausbessern, indem eine Maschine die betroffene Stelle nur poliert. Das ersetzt die richtige Grundreinigung aber nicht, sondern überbrückt nur kleine, verschlissene Stellen dazwischen.

Was kostet welche Reinigung im Vertrag?

Beide Leistungen gehören in denselben Vertrag, aber als getrennte Posten mit eigenem Preis, eigenem Rhythmus und eigener Abnahme. Sonst streiten Sie später, ob ein fleckiger Boden an der Unterhaltsreinigung liegt oder an einer fehlenden Grundreinigung.

  1. Unterhaltsreinigung als laufenden Posten festlegen: Fläche je Raum, Arbeiten mit Rhythmus, Preis je Quadratmeter. Ein Büro kostet bei üblichem Tempo meist 0,13 bis 0,18 Euro je Quadratmeter und Putzgang.
  2. Grundreinigung als eigenen Posten festlegen: Fläche nach Aufmaß, Art des Bodens, Preis je Quadratmeter. Der Preis liegt meist bei 2,50 bis 6 Euro und hängt vom Zustand des Bodens ab.
  3. Abstand für die Grundreinigung festlegen: mindestens alle zwei Jahre, in stark begangenen Bereichen öfter. So wird sie planbar und die Rechnung vorhersehbar.
  4. Sperrzeiten mit einplanen: 12 Stunden ohne Nutzung, bei Linoleum vorher zusätzlich 24 Stunden Trockenzeit, danach 14 Tage nur milde Reinigung. Für ein Büro reicht ein Wochenende, für eine Klinik nicht.
  5. Jede Leistung eigens abnehmen: die Unterhaltsreinigung über Stichproben, die Grundreinigung mit einem eigenen Protokoll, bevor der Raum wieder möbliert wird.

Ein Rechenbeispiel für einen 300 Quadratmeter großen Linoleumflur: Die Grundreinigung mit neuer Schicht kostet bei 4 Euro je Quadratmeter 1.200 Euro. Die tägliche Unterhaltsreinigung desselben Flurs kostet bei üblichem Tempo rund 29 Euro je Putzgang, im Jahr also rund 7.370 Euro. Die Grundreinigung alle zwei Jahre macht damit nur rund 8 Prozent der laufenden Kosten aus.

Darf der Vermieter die Grundreinigung umlegen?

Ein Vermieter legt die laufende Reinigung von Treppenhaus und Fluren als Nebenkosten um. Eine einmalige Grundreinigung dagegen meist nicht. Der Grund: Nebenkosten dürfen nur Kosten sein, die laufend und regelmäßig entstehen.

Die wöchentliche Treppenhausreinigung erfüllt das ohne Zweifel. Eine Grundreinigung nach Jahren ohne richtige Pflege holt dagegen etwas nach, das schon längst hätte passieren müssen. Sie zählt deshalb meist nicht zu den Kosten, die er auf die Mieter umlegen darf. Plant ein Vermieter die Grundreinigung dagegen von vornherein fest alle zwei Jahre ein, ist die Lage weniger eindeutig. Wer sie trotzdem umlegen will, weist sie im Mietvertrag und in der Abrechnung getrennt aus.

Für Mieter lohnt sich der Blick in die Abrechnung aus einem zweiten Grund. Ein Gericht hat entschieden, dass Sie die Treppenhausreinigung aus der Nebenkostenabrechnung ebenfalls beim Finanzamt geltend machen können. Das gilt mit 20 Prozent der Arbeitskosten bis 4.000 Euro im Jahr. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie im Artikel zu haushaltsnahen Dienstleistungen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung nach festem Plan, mit einem milden Mittel, das den Boden hält. Grundreinigung ist ein Einzelauftrag, der alte Schutzschichten und festsitzenden Schmutz mit einem starken Reiniger und einer Maschine entfernt und den Boden neu beschichtet.

Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?

Eine Grundreinigung mit neuer Schutzschicht ist bei Bedarf nötig, mindestens aber alle zwei Jahre. Früher wird sie nötig, wenn der Boden in den Laufwegen matt wirkt oder nach dem Wischen fleckig oder klebrig bleibt. Auch wenn Sie das Gebäude neu übernehmen oder ein neuer Boden seine Schutzschicht ab Werk verliert, ist sie fällig.

Was kostet eine Grundreinigung pro Quadratmeter?

Eine Grundreinigung kostet 2,50 bis 6 Euro je Quadratmeter, netto, je nach Bodenart und Zustand. Für das Tempo der Grundreinigung gibt es keinen festen Richtwert, deshalb gehört ein Festpreis nach Besichtigung ins Angebot, kein Stundenpreis.

Darf der Vermieter eine Grundreinigung als Nebenkosten umlegen?

Eine einmalige Grundreinigung nach vernachlässigter Pflege darf der Vermieter meist nicht als Nebenkosten umlegen, weil dafür nur laufend entstehende Kosten zählen. Die laufende Treppenhausreinigung darf er dagegen umlegen.

Wie lange darf ein Boden nach der Grundreinigung nicht betreten werden?

Nach der Grundreinigung mit neuer Schutzschicht darf ein Boden frühestens nach 12 Stunden wieder genutzt werden. Vollständig ausgehärtet ist die Schicht erst nach 14 Tagen. Linoleum braucht vor der Beschichtung zusätzlich 24 Stunden zum Trocknen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 BetrKV, Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 4 ArbStättV, Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Urteil vom 20. April 2023, VI R 24/20: Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Mieter, Bundesfinanzhof,
  5. ASR A4.1 Sanitärräume, Abschnitt 5 Toilettenräume (Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 212), Ausschuss für Arbeitsstätten, Fassung der BG BAU Medien,
  6. Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019, allgemeinverbindlich, § 8 Lohngruppen, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
  7. Merkblatt: Empfehlung zur Grundreinigung und Beschichtung von Bodenbelägen, Ausgabe Oktober 2024, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  8. Merkblatt: Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in der Unterhaltsreinigung, Ausgabe Juli 2020, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  9. Merkblatt: Ergebnisorientierte Reinigung, ein Vorteil?, Ausgabe Oktober 2024, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  10. Büroreinigung Kosten pro m²: Preise und Rechner (Stand 8. Mai 2026), Wischkahl Gebäudereinigung,
  11. Gebäudereinigung Preise pro qm 2026 (Stand August 2026), CleanCalc,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, welcher Eintrag dort berichtigt werden sollte, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.