Diese 7 Angaben macht ein Angebot für Büroreinigung vergleichbar
Zwei Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn beide dieselben sieben Punkte nennen. Dazu gehören die Größe der Räume, die Arbeiten in jedem Raum, der Stundenpreis und die Zahl der Reinigungsstunden im Jahr. Ein Monatspreis allein sagt Ihnen nichts darüber, wofür Sie eigentlich bezahlen.
- Die Fläche jeder Raumart in Quadratmetern: Büro, Besprechungsraum, Flur, Toilette, Teeküche.
- Die Arbeiten in jedem Raum und wie oft sie anfallen, zum Beispiel Boden wischen dreimal pro Woche.
- Das Zeitfenster: ab wann und bis wann die Firma reinigen darf.
- Der Stundenpreis, getrennt für die normale Reinigung und für die Glasreinigung.
- Wie viele Quadratmeter eine Reinigungskraft pro Stunde schafft, für jede Raumart einzeln.
- Wie viele Reinigungsstunden im Jahr zusammenkommen.
- Die Zusatzleistungen: Reinigungsmittel, Seife und Papier, Grundreinigung, Fensterputzen, Anfahrt. Jede Position mit eigenem Preis oder dem Hinweis, dass sie enthalten ist.
Wie oft die einzelnen Räume gereinigt werden müssen, zeigt der Artikel zu den üblichen Reinigungsintervallen für Gewerbeflächen.
Der Stundenpreis zeigt am schnellsten, ob ein Angebot realistisch ist. Reinigungskräfte verdienen seit Januar 2026 mindestens 15,00 Euro pro Stunde, das gilt als Mindestlohn für die ganze Branche. Eine Musterrechnung des Fachverbands der Reinigungsbranche kommt damit auf einen Stundenpreis von rund 29 Euro netto. Bietet eine Firma nur 22 Euro pro Stunde an, hat sie Urlaub, Krankheit und die Aufsicht ihrer Leute wohl kaum eingerechnet.
Zahlen Sie für Arbeiten oder für Sauberkeit?
Ein Angebot beschreibt entweder feste Arbeiten oder ein festes Ergebnis, und das ändert, was Sie später kontrollieren können. Bei der klassischen Form legen Sie fest, welche Arbeiten wie oft erledigt werden. Bei der ergebnisorientierten Form legen Sie fest, wie sauber es sein soll, und die Firma wählt den Weg dorthin.
| Merkmal | Feste Arbeiten | Festes Ergebnis |
|---|---|---|
| Grundlage | Liste der Arbeiten je Raum, mit fester Häufigkeit | Vereinbarter Sauberkeitsstandard je Raumart |
| Leerer Raum | Wird trotzdem gereinigt, auch wenn im Urlaub niemand da war | Ein leeres Büro wird seltener gereinigt |
| Wahl der Methode | Sie können die Methode vorschreiben, etwa nass wischen | Die Firma wählt die Methode selbst |
| Kontrolle | Wurde die Arbeit gemacht? | Ist das Ergebnis erreicht? Das braucht Stichproben |
| Passt zu | Kleinen und mittleren Büros mit fester Erwartung | Großen Gebäuden mit wechselnder Nutzung |
Für ein Büro mit 300 bis 1.000 Quadratmetern reicht meist die klassische Form. Sie können jede Arbeit nachprüfen, und der Preis ergibt sich aus Zahlen, die Sie selbst nachrechnen können. Die ergebnisorientierte Form lohnt sich erst bei großen Gebäuden mit einer eigenen Person vor Ort, die die Reinigung leitet.
Wie Sie zwei Angebote für Büroreinigung fair vergleichen
Ein niedriger Monatspreis kann aus einem niedrigen Stundenpreis stammen oder aus einer hohen Reinigungsleistung pro Stunde. Nur der niedrige Stundenpreis ist wirklich ein Vorteil für Sie. Deshalb rechnen Sie beide Angebote auf dieselbe Grundlage um: Reinigungsstunden im Jahr und Preis je Stunde.
- Geben Sie beiden Firmen dieselbe Liste der Räume und Flächen aus Ihrem Aufmaß, damit beide Preise dieselbe Leistung meinen.
- Leiten Sie aus jedem Angebot die Zeit je Reinigung ab: Fläche je Raum geteilt durch die angebotene Reinigungsleistung, für alle Räume zusammengezählt.
- Rechnen Sie die Reinigungsstunden im Jahr aus: Zeit je Reinigung mal Termine pro Woche mal etwa 50 Wochen im Jahr.
- Bilden Sie den Jahrespreis: Stunden im Jahr mal Stundenpreis, plus die Zusatzleistungen mit eigenem Preis.
- Liegt ein Angebot 25 Prozent unter dem anderen, fragen Sie nach: Steckt der Unterschied im Stundenpreis, oder darin, wie viel Fläche eine Kraft pro Stunde schafft?
Eine Reinigungskraft schafft im Büro etwa 160 bis 230 Quadratmeter pro Stunde. Teilen Sie den Stundenpreis durch diese Zahl, dann kennen Sie den Preis pro Quadratmeter. Ein Beispiel: ein Büro mit 500 Quadratmetern, fünfmal pro Woche gereinigt. Betrieb A verlangt 29,50 Euro pro Stunde und schafft 200 Quadratmeter pro Stunde, das macht 2,5 Stunden und 73,75 Euro je Reinigung. Betrieb B verlangt 24,00 Euro pro Stunde und schafft 350 Quadratmeter pro Stunde, das macht 1,43 Stunden und 34,29 Euro je Reinigung. Das ist weniger als die Hälfte von Betrieb A. Fragen Sie nach, wie Betrieb B das schafft: 350 Quadratmeter pro Stunde liegen deutlich über dem üblichen Wert von 160 bis 230. Meist bedeutet das: Nur noch der Boden wird gewischt und der Papierkorb geleert, Schreibtische und Fensterbänke fallen weg.
Was eine Probereinigung Ihnen zeigt
Eine Probereinigung zeigt innerhalb einer Stunde, ob die versprochene Reinigungsleistung in der Praxis erreichbar ist. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn die Angaben mehrerer Betriebe weit auseinanderliegen.
Fläche auswählen
Eine abgegrenzte Fläche, an der Unterschiede sichtbar werden: Toiletten, Flure oder ein Bürotrakt. Alle Betriebe reinigen dieselbe Fläche.
Termine getrennt legen
Jeder Betrieb reinigt allein, damit sich die Firmen nicht gegenseitig beobachten oder später etwas beanstanden.
Eine Stunde reinigen lassen
Der Betrieb arbeitet mit eigener Kleidung, eigenen Mitteln und Geräten nach Ihrer Liste der Arbeiten. Sie stoppen die Zeit und vergleichen sie mit der Zeit aus dem Angebot.
Nach einem festen Bogen bewerten
Auftreten und Ausrüstung 15 Punkte, Methode und Kennzeichnung der Mittel 15 Punkte, Ergebnis 30 Punkte, Zeit 40 Punkte. Dieselbe Person bewertet alle Betriebe.
Alles festhalten
Fotos vor und nach der Reinigung, schwierige Ecken, Wischspuren, ob die Reinigungsmittel gekennzeichnet sind und ob eine Sicherheitsanweisung vorliegt.
Was im Vertrag stehen muss, damit Sie Mängel durchsetzen können
Ein Vertrag über Büroreinigung ist ein Vertrag über ein Ergebnis: Die Firma schuldet Ihnen ein sauberes Büro, nicht nur die Anwesenheit einer Reinigungskraft. Das hat ein Gericht in Köln 2012 so entschieden. Die Vergütung wird deshalb erst mit der Abnahme fällig, nicht schon mit dem bloßen Nachweis von Stunden.
Ist eine Arbeit mangelhaft, können Sie verlangen, dass die Firma nachbessert. Tut sie das nicht innerhalb einer gesetzten Frist, dürfen Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten von der Firma zurückverlangen. Alternativ verlangen Sie einen Preisnachlass. Diese Rechte greifen aber nur, wenn Ihre Liste der Arbeiten klar sagt, was sauber bedeutet, und wenn Sie einen Mangel schriftlich melden.
Bei laufender Reinigung ersetzt die monatliche Kontrolle die einmalige Abnahme am Ende. Halten Sie deshalb Stichproben mit Datum, Raum und Befund fest, denn wer eine mangelhafte Leistung kennt und trotzdem unwidersprochen hinnimmt, riskiert, seine Rechte zu verlieren. Wie Sie die Reinigungsqualität laufend prüfen und Mängel richtig melden, erklärt der Artikel zur Qualitätskontrolle in der Gebäudereinigung.
Welche Nachweise Sie vor dem Auftrag verlangen sollten
Verlangen Sie vor dem Auftrag vier Nachweise. Dazu gehören die Anmeldung bei der Handwerkskammer, eine Betriebshaftpflichtversicherung und Bescheinigungen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, dass keine Beiträge offen sind. Dazu gehört außerdem eine Erklärung, ob der Betrieb weitere Firmen einsetzt.
Gebäudereinigung ist ein Handwerk ohne Meisterpflicht. Ein Meistertitel ist also keine Voraussetzung für den Auftrag. Der Betrieb muss sich aber bei der Handwerkskammer anmelden, das ist Pflicht. Verlangen Sie diese Nachweise von allen Betrieben gleichzeitig, sonst vergleichen Sie einen Betrieb mit Nachweisen gegen einen ohne.
Ein Punkt wird oft unterschätzt: Vergibt der beauftragte Betrieb die Reinigung an eine weitere Firma weiter, haften Sie unter Umständen für deren Mindestlohn wie ein Bürge. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Haftung 2019 aber auf Unternehmer beschränkt, die eine eigene Leistungspflicht an andere Firmen weitergeben. Das betrifft etwa einen Generalunternehmer oder einen Dienstleister, der die Reinigung weiterreicht. Lassen Sie nur Ihr eigenes Büro reinigen, trifft Sie diese Haftung nicht.
Häufige Fragen
Wie viele Angebote für Büroreinigung sollte ich einholen?
Zwei bis drei Angebote nach einer Besichtigung reichen für Büroreinigung meist aus. Wichtig ist, dass jedes Angebot dieselben sieben Angaben getrennt nennt: Fläche je Raum, Arbeiten mit Häufigkeit, Stundenpreis und die Reinigungsleistung pro Stunde. Sonst vergleichen Sie Monatspreise, die unterschiedliche Leistungen meinen.
Was muss in einem Angebot für Büroreinigung stehen?
Ein gutes Angebot nennt für jeden Raum die Fläche, die Arbeiten mit ihrer Häufigkeit und das Zeitfenster. Dazu kommen der Stundenpreis, die Reinigungsleistung pro Stunde und die Zusatzleistungen wie Reinigungsmittel oder Grundreinigung. Toiletten gehören bei täglicher Nutzung täglich in die Liste.
Was ist eine Probereinigung, und wer bezahlt sie?
Eine Probereinigung ist eine Stunde Probearbeit auf einer abgegrenzten Fläche, bei der Sie Zeit, Ergebnis, Methode und Auftreten nach einem festen Punktebogen bewerten. Sie ist Teil der Angebotsphase und wird üblicherweise nicht bezahlt. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn die Angebote mehrerer Betriebe stark voneinander abweichen.
Schuldet die Reinigungsfirma ein Ergebnis oder nur ihre Zeit?
Eine Reinigungsfirma schuldet nach der Rechtsprechung ein Ergebnis, also ein sauberes Büro, nicht nur die Anwesenheit ihrer Kräfte. Bei einem Mangel dürfen Sie deshalb Nachbesserung, einen Preisnachlass oder Schadensersatz verlangen.
Woran erkenne ich ein zu günstiges Angebot für Büroreinigung?
Ein zu günstiges Angebot erkennen Sie an einem Stundenpreis unter 25 Euro netto oder an einer Reinigungsleistung deutlich über 230 Quadratmetern pro Stunde im Büro. Bei einem Mindestlohn von 15,00 Euro liegt der übliche Stundenpreis bei rund 29 Euro; wer deutlich darunter bleibt, hat Urlaub, Krankheit oder Aufsicht oft nicht eingerechnet.
