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Was ein Hausmeisterservice übernimmt und kostet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Hausmeisterservice kostet für eine kleine Wohnanlage meist 120 bis 280 Euro im Monat, größere Gebäude auch deutlich mehr. Dafür kontrolliert die Firma das Gebäude und erledigt kleine Reparaturen. Sie pflegt Grün- und Außenflächen, kümmert sich um die Mülltonnen und oft um den Winterdienst. Größere Arbeiten an Strom-, Wasser- oder Heizungsanlagen darf sie ohne eigenen Meisterbetrieb nicht selbst ausführen.

Monatspreis kleine Wohnanlage
120 bis 280 Euro
SAAD FM, Hausmeisterservice Kosten 2026, Stand 1. September 2026
Stundenpreis Hausmeisterservice
25 bis 50 Euro
Universalclean, Hausmeisterservice Kosten 2026, Stand 1. September 2026
Gesetzlicher Mindestlohn 2026
13,90 Euro je Stunde
Mindestlohngesetz, fünfte Anpassungsverordnung, Stand 1. Januar 2026
Ein Hausmeister repariert im Treppenhaus einer Wohnanlage eine Türklinke.
Ein Hausmeister bei einer Kleinreparatur im Treppenhaus. Bild: KI generiert.

Was übernimmt ein Hausmeisterservice für Sie?

Ein Hausmeisterservice kümmert sich laufend um ein Gebäude, damit Eigentümer und Verwaltung nicht jede Kleinigkeit selbst im Blick behalten müssen. Er kontrolliert, pflegt und meldet, was sonst liegen bleiben würde. Ein bundesweit festes Aufgabenpaket gibt es dafür nicht: Was die Firma genau macht, steht allein in Ihrem Vertrag.

  • Kontrollgänge: Die Firma prüft Licht, Türen, Schließanlagen, Aufzug und Gemeinschaftsflächen nach einem festen Rhythmus und hält Auffälligkeiten schriftlich fest.
  • Kleine Reparaturen: Eine klemmende Tür, eine lose Schraube am Handlauf oder eine kaputte Glühbirne erledigt sie meist selbst, ohne einen Fachbetrieb zu rufen. Arbeiten an Steckdosen und Leitungen gehören dagegen zu einem Elektrobetrieb.
  • Außenflächen: Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub entfernen und Wege freihalten gehören fast immer zum Paket.
  • Mülltonnen: Sie stellt die Tonnen zur Abholung bereit, holt sie zurück und meldet volle oder kaputte Behälter der Verwaltung.
  • Winterdienst: Räumen und Streuen ist oft Teil des Vertrags, weil dann eine Firma für Kontrolle und Winterdienst gleichzeitig zuständig ist.
  • Ansprechpartner: Für Mieter und Eigentümer ist die Firma die erste Stelle bei Störungen, bevor die Verwaltung oder ein Fachbetrieb einspringt.

Was der Vertrag nicht ausdrücklich nennt, muss die Firma auch nicht tun. Schreiben Sie deshalb jede Aufgabe mit ihrem Rhythmus auf, etwa wöchentlicher Kontrollgang oder monatliche Rasenpflege, bevor Sie unterschreiben.

Was kostet ein Hausmeisterservice im Monat?

Der Preis richtet sich vor allem nach der Größe des Gebäudes und danach, wie viele Aufgaben Sie vereinbaren. Eine feste Monatspauschale ist für die laufende Betreuung die häufigste Form. Beide Seiten wissen dann genau, woran sie sind, und brauchen keine Stundenzettel.

Für eine kleine Wohnanlage verlangen Anbieter meist 120 bis 280 Euro im Monat. Mit eigener Maschine für größere Außenflächen kostet es 250 bis 450 Euro. Große Gewerbeimmobilien kosten bis zu 2.000 Euro im Monat. Wer nur einzelne Stunden bucht, zahlt 25 bis 65 Euro je Stunde. Ein einzelner Winterdiensteinsatz kostet 35 bis 60 Euro, als Paket für die ganze Saison 1.200 bis 3.500 Euro.

Abrechnungsmodelle für Hausmeisterservice, Preisspannen laut Anbieterportalen, Stand September 2026.
ModellÜbliche PreisspanneWofür es passt
Monatspauschale kleine Wohnanlage120 bis 280 Euro im MonatLaufende Betreuung mit festem Aufgabenpaket
Monatspauschale mit Maschineneinsatz250 bis 450 Euro im MonatGrößere Außenflächen, etwa mit Kehrmaschine
Monatspauschale große Gewerbeimmobiliebis 2.000 Euro im MonatGroße Büro- oder Gewerbeimmobilien
Stundenpreis25 bis 65 Euro je StundeEinzelaufträge ohne festen Rhythmus
Winterdienst einzeln35 bis 60 Euro je EinsatzWenn Winterdienst nicht im Monatspaket steckt
Winterdienst als Saisonpaket1.200 bis 3.500 Euro für die SaisonWenn Sie die Kosten vorher festlegen wollen

Was darf der Hausmeister nicht selbst reparieren?

Für die reine Betreuung eines Gebäudes braucht eine Firma keinen Meistertitel, das Gewerberecht erlaubt das ausdrücklich. Diese Freiheit endet aber, sobald die Arbeit in ein Handwerk mit Meisterpflicht hineinreicht, etwa Elektro- oder Heizungsarbeiten.

Was ein Hausmeister ohne Meistertitel selbst tun darf und was an einen Fachbetrieb geht.
ArbeitWer sie ausführen darfWarum
Glühbirne wechseln, Schraube nachziehen, Dichtung tauschenHausmeister ohne besondere AusbildungKleine Reparatur ohne Meisterpflicht
Neue Leitung oder Sicherung einbauenNur ein ElektrobetriebElektrohandwerk braucht einen Meister
Eingriffe an Heizung, Gas- oder WasserleitungNur ein Installations- und HeizungsbetriebAuch hier gilt Meisterpflicht, zusätzlich strenge Sicherheitsregeln
DachreparaturNur ein DachdeckerbetriebDachdeckerhandwerk braucht einen Meister
Reinigung von Treppenhaus und GemeinschaftsflächenDer Hausmeisterservice, wenn er das anbietetGebäudereinigung braucht keinen Meister

Bietet die Firma zusätzlich Reinigung an, muss sie sich nur bei der Handwerkskammer melden, einen Meisterbrief braucht sie dafür nicht. Erbringt sie überwiegend Reinigungsleistungen, gilt für ihre Kräfte der Mindestlohn der Gebäudereinigung, 15,00 Euro pro Stunde seit Januar 2026, auch für Winterdienst und die Reinigung von Möbeln. Sonst gilt der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro.

Was gehört in einen guten Hausmeistervertrag?

Rechtlich ist ein Hausmeistervertrag meist ein Vertrag über eine laufende Tätigkeit, kein Vertrag über ein bestimmtes Ergebnis: Geschuldet ist sorgfältige, regelmäßige Arbeit. Nur für einzelne, klar abgegrenzte Leistungen mit messbarem Ergebnis gilt das Recht für einen Vertrag über ein Ergebnis. Ein Beispiel dafür ist eine einmalige Grundreinigung oder der Winterdienst. Diese Unterscheidung entscheidet, welche Rechte Sie bei einem Mangel haben.

  1. Aufgabenliste festlegen: Notieren Sie jede Tätigkeit mit ihrem Rhythmus, etwa wöchentlicher Kontrollgang, monatliche Rasenpflege, saisonaler Winterdienst.
  2. Zwei bis drei Angebote einholen und dabei Stundenpreis oder Pauschale, Vertretung und Versicherung vergleichen.
  3. Nachweise prüfen: Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme, also dem Höchstbetrag je Schaden, bei Reinigungsanteil die Meldung bei der Handwerkskammer.
  4. Vertrag schriftlich schließen mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Vertretung bei Urlaub und Krankheit sowie Regelung für die Schlüssel.
  5. Kontrollrhythmus vereinbaren: Wer nimmt Mängel ab, wie oft, und wie werden sie gemeldet.
  6. Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten verlangen, falls Sie die Kosten als Privathaushalt teilweise von der Steuer absetzen wollen.
Welchen Umfang braucht Ihre Wohnanlage?

Fällt bei Ihnen regelmäßig Schnee, weil die Anlage in einer Region mit Winterdienst-Bedarf liegt?

Ja

Nehmen Sie den Winterdienst in denselben Vertrag auf oder schließen Sie einen eigenen Vertrag dafür, der Flächen, Einsatzzeiten und Streumittel genau festlegt.

Nein

Geht es nur um Kontrollgänge und kleine Reparaturen, ohne Grünflächen oder Treppenhaus?

Ja

Ein einfacher Stundenvertrag für Kontrollgänge und kleine Reparaturen reicht, eine Monatspauschale lohnt sich meist erst bei regelmäßigem Bedarf.

Nein

Hat Ihre Anlage weniger als etwa zehn Wohnungen und einen überschaubaren Aufwand?

Ja

Prüfen Sie, ob ein angestellter Hausmeister im Minijob günstiger ist als eine externe Firma.

Nein

Eine Monatspauschale mit festem Aufgabenpaket für Kontrollgänge, Außenflächen, Mülltonnen und Treppenhaus ist für größere Anlagen meist die günstigere Lösung.

Ein häufiger Fehler ist die mündliche Zusage ohne schriftliche Aufgabenliste. Kommt es dann zum Streit, etwa weil eine Hecke wochenlang nicht geschnitten wurde, fehlt Ihnen die Grundlage. Sie können dann weder mahnen noch den Preis kürzen. Halten Sie deshalb auch kleine Zusatzarbeiten schriftlich fest, etwa das Gießen von Pflanzen im Eingang oder das Prüfen der Rauchmelder.

Wollen Sie kündigen, gilt ohne eigene Vereinbarung eine kurze gesetzliche Frist. Schreiben Sie deshalb ausdrücklich in den Vertrag, dass die Kündigungsfrist ein bis drei Monate zum Monatsende beträgt. Dann wissen beide Seiten, woran sie sind.

Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter?

Einen seriösen Hausmeisterservice erkennen Sie an einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, einer echten Gewerbeanmeldung und einer klaren Regelung für Urlaub und Krankheit. Fehlt eine dieser drei Angaben im Angebot, fragen Sie gezielt nach, bevor Sie unterschreiben.

  • Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichendem Höchstbetrag je Schaden: Sie zahlt, wenn beim Kontrollgang ein Fenster oder eine Leitung beschädigt wird.
  • Referenzen aus ähnlichen Wohnanlagen, möglichst mit Kontakt zur dortigen Verwaltung.
  • Feste Vertretung bei Ausfall, damit Kontrollgänge und Winterdienst nicht ausfallen.
  • Schriftliche Aufgabenliste statt mündlicher Zusage, damit im Streitfall klar ist, was vereinbart war.

Ein Meistertitel ist für die reine Betreuung keine Pflicht und deshalb auch kein verlässliches Gütezeichen. Aussagekräftiger sind Versicherung, Referenzen und ein Vertrag, der Aufgaben beschreibt statt bloßer Anwesenheit. Bietet der Anbieter zusätzlich eine Treppenhausreinigung an, prüfen Sie deren Preis getrennt von der Hausmeisterpauschale.

Häufige Fragen

Was gehört zu den Aufgaben eines Hausmeisterservice?

Zu den Aufgaben gehören Kontrollgänge durch Gebäude und Außenflächen sowie kleine Reparaturen ohne Fachbetrieb. Dazu kommen die Pflege von Grünflächen, das Bereitstellen der Mülltonnen und oft der Winterdienst. Was genau vereinbart ist, steht in Ihrem Vertrag, ein festes gesetzliches Aufgabenpaket gibt es nicht.

Was kostet ein Hausmeisterservice für eine kleine Wohnanlage?

Für eine kleine Wohnanlage kostet ein Hausmeisterservice laut Anbieterportalen meist 120 bis 280 Euro im Monat. Mit eigener Maschine für größere Außenflächen steigt der Preis auf 250 bis 450 Euro.

Braucht ein Hausmeisterservice einen Meisterbrief?

Nein, für die reine Betreuung eines Gebäudes braucht ein Hausmeisterservice keinen Meisterbrief, das erlaubt das Gewerberecht ausdrücklich. Ein Meisterbrief wird erst nötig, sobald die Firma Arbeiten aus einem Handwerk mit Meisterpflicht übernimmt, etwa Elektro- oder Heizungsarbeiten.

Darf der Hausmeister Strom- oder Heizungsarbeiten selbst ausführen?

Nein, Strom-, Wasser- und Heizungsarbeiten darf der Hausmeister ohne Meistertitel nicht selbst ausführen, weil dafür ein eigener Meisterbetrieb nötig ist. Solche Arbeiten gehören an einen Elektro- oder Installationsbetrieb, der Hausmeister kann sie höchstens koordinieren.

Muss die Firma ein bestimmtes Ergebnis liefern oder reicht regelmäßige Arbeit?

Bei einem Hausmeistervertrag reicht in der Regel regelmäßige, sorgfältige Arbeit, ein bestimmtes Ergebnis schuldet die Firma nicht. Nur für einzelne Leistungen mit messbarem Ergebnis, etwa eine Grundreinigung, gelten strengere Regeln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 14 GewO, Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. Handwerksordnung, Anlage A: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Paragraf 611 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Paragraf 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. BGH, Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008, VIII ZR 27/07, Hauswartkosten und Kostenaufschlüsselung, Nebenkosten-Assistent,
  7. LAG Hamm, Urteil vom 24. Juli 2013, 3 Sa 1749/12, Abgrenzung Werkvertrag zu Arbeitnehmerüberlassung bei Hausmeisterservice, Arbeitsrecht Rheinland-Pfalz,
  8. Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019, allgemeinverbindlich, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
  9. gefma Deutscher Verband für Facility Management, GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e.V.,
  10. Hausmeisterservice Kosten 2026, SAAD FM,
  11. Hausmeisterservice Kosten 2026: Preise und Pauschalen, Universalclean,
  12. § 1 10. GebäudeArbbV, Geltung nur für Betriebe, die überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.