Was kostet eine Treppenhausreinigung je Wohnung?
Der Preis richtet sich nach der Zahl der Wohnungen, der Etagenhöhe und dem vereinbarten Rhythmus. Kleinere Häuser zahlen pro Wohnung mehr, weil sich Anfahrt und Grundzeit der Reinigungskraft auf weniger Parteien verteilen. Ein Haus mit Aufzug kostet etwas mehr, weil der Fahrkorb und seine Schienen als eigener Bereich gereinigt werden.
Ein kleines Haus mit 4 bis 6 Wohnungen zahlt insgesamt 115 bis 200 Euro im Monat. Je Wohnung sind das etwa 19 bis 33 Euro. Ein mittleres Haus mit 8 bis 12 Wohnungen zahlt 190 bis 350 Euro, je Wohnung etwa 16 bis 29 Euro. Größere Anlagen ab 20 Wohnungen zahlen ab 375 Euro im Monat, ein einzelner Putztermin kostet 20 bis 45 Euro.
| Größe des Hauses | Preis im Monat, ganzes Haus | Preis je Wohnung im Monat |
|---|---|---|
| Kleines Haus, 4 bis 6 Wohnungen | 115 bis 200 Euro | etwa 19 bis 33 Euro |
| Mittleres Haus, 8 bis 12 Wohnungen | 190 bis 350 Euro | etwa 16 bis 29 Euro |
| Größere Anlage, ab 20 Wohnungen | ab 375 Euro | etwa 11 bis 20 Euro |
| Einzelner Putztermin | 20 bis 45 Euro je Termin | abhängig von der Etagenzahl |
Bündelt eine Wohnanlage die Treppenhausreinigung mit einem Hausmeisterservice oder einer Außenreinigung, sinkt der Preis oft, weil die Anfahrt nur einmal anfällt. Ein Wechsel von wöchentlichem auf zweiwöchentliches Putzen spart selten mehr als 40 Prozent. Ein Grundaufwand bleibt bei jedem Termin, egal wie schmutzig es ist.
Wie oft muss die Treppenhausreinigung kommen?
Wie oft geputzt werden muss, sagt kein Gesetz bundesweit vor. In der Praxis hat sich wöchentliches Putzen für normal genutzte Mehrfamilienhäuser als Richtwert durchgesetzt. Das steht meist so im Mietvertrag, in der Hausordnung oder im Vertrag mit der Reinigungsfirma.
- Kleines Haus mit wenig Publikumsverkehr: einmal in der Woche reicht meist.
- Größeres Haus mit vielen Parteien, Kindern oder Haustieren: zweimal in der Woche ist üblich.
- Geschäft im Erdgeschoss oder viel Durchgangsverkehr: häufiger putzen, je nach Bedarf.
- Regen- oder Streuzeit im Winter: kurzfristig öfter putzen, damit kein Schmutz oder Split liegen bleibt.
Was gehört zur Reinigung und was kostet extra?
Zur Treppenhausreinigung gehören Eingänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und der Fahrkorb des Aufzugs, wenn alle Bewohner sie gemeinsam nutzen. Das ist der gleiche Kreis an Flächen, den auch das Gesetz für die Umlage auf Mieter zugrunde legt.
| Bereich | Normale Leistung | Meist extra berechnet |
|---|---|---|
| Treppe und Podeste | Kehren und feucht wischen je Etage | Grundreinigung bei starker Verschmutzung |
| Handlauf und Geländer | Feucht abwischen | Polieren oder Pflegemittel |
| Fenster im Treppenhaus | Nicht enthalten | Innen- und Außenreinigung als eigene Position |
| Fahrkorb des Aufzugs | Boden wischen, Spiegel putzen | Gründliche Reinigung der Schienen |
| Keller- und Bodengänge | Kehren | Entsorgung von Sperrmüll oder Sondermüll |
Fensterputzen im Treppenhaus ist fast immer eine eigene Position. Dafür sind andere Geräte und mehr Zeit nötig als für das Wischen der Stufen. Fragen Sie ein Angebot deshalb genau danach, ob Fenster, Aufzugsschienen oder eine Grundreinigung nach starker Verschmutzung eingeschlossen sind.
Der Bodenbelag verändert den Preis zusätzlich: Naturstein verträgt andere Reinigungsmittel als Kunststoffboden, und ein empfindlicher Belag braucht mehr Zeit je Quadratmeter. Ein Anbieter, der vorher nicht nach dem Belag fragt, kalkuliert nur grob über den Daumen.
Wer zahlt die Treppenhausreinigung, Mieter oder Vermieter?
Die Kosten der Treppenhausreinigung darf der Vermieter auf die Mieter umlegen, wenn sie laufend anfallen und im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart sind. Eine einmalige Grundreinigung nach einem Wasserschaden zählt nicht dazu, weil ihr der wiederkehrende Charakter fehlt.
Putzt stattdessen eigenes Personal des Vermieters, gelten zusätzlich strengere Regeln. Verwaltungs- und Reparaturanteile müssen herausgerechnet werden, eine reine Pauschale reicht dafür nicht als Nachweis. Mehr dazu im Artikel, welche Hausmeisterkosten der Vermieter umlegen darf.
Die Preise unterscheiden sich außerdem von Region zu Region, weil Lohnkosten und Anfahrtswege unterschiedlich sind. Einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht, ein zweites Angebot aus Ihrer Region lohnt sich deshalb immer.
Ist die Reinigung schlecht, können Sie zunächst Nachbessern verlangen. Bleibt die Firma untätig, dürfen Sie nach einer Frist selbst eine andere Firma beauftragen und die Mehrkosten zurückverlangen. Oder Sie zahlen einfach weniger.
Wie vergleichen Sie Angebote richtig?
Ein Vergleich lohnt sich nur, wenn alle Anbieter dieselbe Leistung berechnen. Ein Preis ohne Rhythmus, Flächenangabe und Leistungsumfang lässt sich kaum vergleichen, selbst wenn die Endsumme niedrig wirkt.
- Zahl der Wohnungen, Etagen und einen vorhandenen Aufzug notieren, damit jeder Anbieter dieselbe Grundlage rechnet.
- Rhythmus festlegen, meist wöchentlich, und angeben, ob Fenster oder Aufzugsschienen dazugehören sollen.
- Mindestens zwei, besser drei Angebote mit Pauschalpreis pro Monat einholen.
- Fragen, ob eine Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der Reinigungskraft vertraglich zugesagt ist.
- Kündigungsfrist und Klausel für Preiserhöhungen prüfen, bevor Sie unterschreiben.
- Nach den ersten Wochen eine Stichprobe machen, um Mängel früh zu melden.
Hat Ihr Haus mehr als zwölf Wohnungen oder gewerbliche Mieter mit viel Publikumsverkehr?
Planen Sie zwei Putztermine pro Woche ein und lassen Sie sich das im Angebot getrennt ausweisen.
Gibt es Kinder, Haustiere oder häufig nasses, schmutziges Wetter in Ihrer Region?
Ein wöchentlicher Rhythmus mit einem zusätzlichen Termin bei Bedarf reicht meist aus.
Ein wöchentlicher Rhythmus reicht laut der Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen aus. Ein selteneres Intervall birgt das Risiko sichtbaren Schmutzes zwischen den Terminen.
Wie rügen Sie eine schlecht geputzte Treppe?
Mängel rügen Sie am wirksamsten schriftlich, mit Datum, Ort und einer kurzen Beschreibung, am besten mit Foto. Eine mündliche Beschwerde im Vorbeigehen lässt sich später kaum belegen, wenn die Firma die Verschmutzung bestreitet.
- Datum und Uhrzeit der Feststellung notieren, nicht erst im Nachhinein schätzen.
- Den betroffenen Bereich fotografieren, etwa eine schmutzige Stufe oder einen vollen Mülleimer im Flur.
- Die Rüge an die Hausverwaltung oder direkt an die Reinigungsfirma schicken, mit einer Frist zum Nachbessern.
- Eine Kopie der Rüge und der Antwort aufbewahren, falls es später um einen Preisnachlass geht.
Bessert die Firma nicht nach, dürfen Sie nach einer angemessenen Frist weniger zahlen. Bei einem laufenden Vertrag über die Verwaltung können Sie auch auf eine Kündigung hinwirken. Ein Berliner Gericht hat 2024 außerdem klargestellt: Streiten Mieter und Vermieter über eine angeblich mangelhafte Reinigung durch die Mieter selbst, muss der Vermieter die konkreten Mängel nachweisen. Der Mieter muss seine ordentliche Arbeit nicht beweisen. Gegenüber einer beauftragten Firma liegt der Nachweis entsprechend bei Ihnen als Auftraggeber. Wer eine schlechte Leistung rügt, sollte selbst so genau dokumentieren, wie es das Gericht von der anderen Seite verlangt hätte.
Häufige Fragen
Was kostet eine Treppenhausreinigung je Wohnung im Monat?
Eine Treppenhausreinigung kostet je Wohnung und Monat laut Anbieterportalen etwa 11 bis 33 Euro, abhängig von der Größe des Hauses und dem Rhythmus. Kleinere Häuser zahlen pro Wohnung mehr, weil sich Anfahrt und Grundzeit auf weniger Parteien verteilen.
Wie oft muss eine Treppenhausreinigung stattfinden?
Eine Treppenhausreinigung muss so oft stattfinden, wie es Ihr Vertrag oder die Hausordnung vorsieht, meist wöchentlich. Ein Amtsgericht hat entschieden, dass ein wöchentlicher Rhythmus für ein normal genutztes Mehrfamilienhaus ausreicht.
Ist das Fensterputzen im Treppenhaus im Preis enthalten?
Nein, das Fensterputzen im Treppenhaus ist in den meisten Angeboten nicht enthalten. Es wird als eigene Position berechnet, weil es andere Geräte und mehr Zeit braucht als das Wischen der Stufen. Fragen Sie das im Angebot ausdrücklich ab.
Darf der Vermieter die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?
Ja, der Vermieter darf die Kosten umlegen, wenn sie laufend anfallen und im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart sind. Eine einmalige Grundreinigung ohne wiederkehrenden Charakter zählt nicht dazu.
Was gehört zur normalen Leistung einer Treppenhausreinigung?
Dazu gehören Eingänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und der Fahrkorb des Aufzugs, wenn alle Bewohner sie gemeinsam nutzen. Fenster, Aufzugsschienen und eine Grundreinigung nach starker Verschmutzung sind meist eigene Positionen.
Wie rüge ich eine schlecht geputzte Treppenhausreinigung?
Rügen Sie eine mangelhafte Treppenhausreinigung schriftlich mit Datum, Ort, Foto und einer Frist zum Nachbessern an die Firma oder die Hausverwaltung. Bessert die Firma nicht nach, können Sie weniger zahlen oder auf Kosten der Firma eine andere Reinigungskraft beauftragen.
