Welche Flächen muss der Vertrag genau nennen?
Ein Winterdienstvertrag muss jede Fläche einzeln nennen, nicht nur das Grundstück als Ganzes. Fehlt eine Zufahrt oder ein Nebeneingang in der Liste, räumt die Firma dort nicht, und die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
- Gehwege vor dem Grundstück, in der Breite, die Ihre Gemeinde vorschreibt.
- Zuwege zu Hauseingängen, Mülltonnenplätzen und Fahrradräumen.
- Zufahrten und Stellplätze, soweit sie im Vertrag ausdrücklich genannt sind.
- Treppen und Rampen am Gebäude, die oft eine engere Räumbreite brauchen.
- Zugänge zu Haltestellen oder Nebenausgängen, wenn Ihre Gemeinde das vorschreibt.
Wie breit geräumt werden muss, zu welcher Uhrzeit und mit welchem Streumittel: Das steht nicht in einem einzelnen Bundesgesetz. Es steht in der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Deshalb unterscheiden sich diese Regeln von Ort zu Ort, und Ihr Vertrag muss genau die Satzung abbilden, die für Ihr Gebäude gilt. Fragen Sie die Satzung bei Ihrer Verwaltung an. Legen Sie sie dem Vertrag als Anlage bei, damit beide Seiten dieselbe Grundlage haben.
Bis wann muss morgens geräumt sein?
Wie eng die Zeiten sind, zeigt die Satzung der Stadt Stuttgart als Beispiel. Gehwege müssen dort montags bis freitags bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein. Samstags gilt das bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Schneit es tagsüber bis 21 Uhr weiter, muss die Firma so oft nachräumen, wie es für die Sicherheit der Fußgänger nötig ist.
| Tag | Fertig bis | Laufende Pflicht bis |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 7:00 Uhr | 21:00 Uhr |
| Samstag | 8:00 Uhr | 21:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertag | 9:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Vereinbaren Sie im Vertrag ausdrücklich, nach welcher Satzung sich die Firma richtet. Legen Sie außerdem eine Reaktionszeit ab Schneefall fest, etwa zwei Stunden bei Tageslicht. Ohne eine solche Regel darf die Firma erst reagieren, wenn sie selbst Schnee bemerkt, und Sie tragen bis dahin das Risiko. Legen Sie zusätzlich fest, wie die Firma über einen Wetterumschwung erfährt, etwa über einen automatischen Wetterdienst. So hängt der Einsatz nicht von einem zufälligen Anruf ab.
Warum braucht der Vertrag ein Einsatzprotokoll?
Stürzt jemand auf Glatteis und kommt es zum Streit, muss die verantwortliche Seite belegen, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde. Ohne Protokoll steht nur Aussage gegen Aussage, und Gerichte werten das meist gegen die Seite, die keinen Nachweis vorlegen kann.
- Beginn und Ende jedes Einsatzes protokollieren, nicht nur das Datum.
- Die betroffene Fläche und den Gebäudeteil je Einsatz nennen, damit klar ist, was wirklich geräumt wurde.
- Die Tätigkeit festhalten: geräumt, gestreut oder nur kontrolliert.
- Streumittel und ausgebrachte Menge notieren, sobald gestreut wurde.
- Das Protokoll regelmäßig, mindestens einmal im Monat, an Sie übermitteln und aufbewahren.
- Bei einem gemeldeten Unfall das Protokoll sofort sichern, statt es erst bei Bedarf zu suchen.
Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?
Eine Firma kann sich vertraglich verpflichten, eine bestimmte Fläche frei von Schnee und Eis zu halten. Das ist rechtlich ein Vertrag über ein Ergebnis. Sie als Eigentümer sollen dadurch entlastet werden. Sie müssen dann nicht mehr selbst das Wetter im Blick behalten und bei Schneefall vor Ort erscheinen.
Übertragen Sie die Pflicht wirksam auf eine Firma, haftet zunächst diese, wenn jemand auf einer ungeräumten Fläche stürzt. Sie behalten trotzdem eine Kontrollpflicht: Prüfen Sie in angemessenen Abständen, ob die Firma ihre Aufgabe wirklich erfüllt. Weisen Sie nach einem Vorfall nach, dass Sie nie kontrolliert haben, kann die Haftung trotz Vertrag auf Sie zurückfallen. Eine wirksame Übertragung braucht außerdem eine klare, vorherige Vereinbarung: Die stille Erwartung, die Firma werde sich schon kümmern, reicht dafür nicht.
Übernimmt statt einer Firma ein eigener Mitarbeiter den Winterdienst, gelten andere Regeln für Pflichten und Haftung. Einen Vergleich beider Wege finden Sie im Artikel Hausmeister anstellen oder Service beauftragen.
Wie läuft eine Wintersaison mit Vertrag ab?
Ein Winterdienstvertrag beginnt nicht erst beim ersten Schnee, sondern schon im Herbst mit der Vorbereitung, und endet im Frühjahr mit der Auswertung. Wer die einzelnen Schritte kennt, merkt schneller, wenn eine Firma eine Aufgabe auslässt.
Flächen gemeinsam abgehen, meist im Oktober
Sie und die Firma legen vor Ort fest, welche Wege, Zufahrten und Treppen zum Vertrag gehören, und halten das schriftlich fest.
Bereitschaft ab Saisonbeginn
Die Firma richtet ihren Wetterdienst und ihr Personal so ein, dass sie innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit ausrücken kann, sobald Schnee oder Glätte gemeldet wird.
Einsatz innerhalb der vereinbarten Zeiten
Bei Schneefall räumt und streut die Firma so, dass die Flächen rechtzeitig frei sind, und hält Zeit, Fläche und Streumittel im Protokoll fest.
Sie melden Auffälligkeiten
Bemerken Sie eine ungeräumte Fläche, melden Sie das sofort der Firma und notieren Zeitpunkt und Ort der Meldung.
Auswertung im Frühjahr
Beide Seiten prüfen anhand der Protokolle, ob die vereinbarte Zahl an Einsätzen zum tatsächlichen Wetter passte, und passen die nächste Saison bei Bedarf an.
Was kostet ein Winterdienstvertrag im Jahr?
Winterdienstverträge werden entweder als Paket für die ganze Saison oder je Einsatz abgerechnet. Ein Saisonpaket deckt eine feste oder unbegrenzte Zahl an Einsätzen ab. Es ist für Sie planbar, weil es unabhängig von der Schneemenge gleich bleibt.
Der reine Räumeinsatz kostet nach Marktangaben 1,50 bis 3,50 Euro je Quadratmeter und Einsatz. Ein Saisonpaket bündelt mehrere Einsätze zu einem festen Preis, ein Bereitschaftsmodell trennt einen Grundbetrag von den einzelnen Einsätzen.
| Modell | Wie abgerechnet wird | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Saisonpaket | Fester Betrag für die ganze Wintersaison | Zahl der Einsätze und Regel für einen extremen Winter prüfen |
| Einzeleinsatz | 1,50 bis 3,50 Euro je Quadratmeter und Einsatz | Nur mit lückenlosem Protokoll nachvollziehbar |
| Bereitschaft plus Einsatz | Grundbetrag für Bereitschaft, dazu ein Preis je Einsatz | Üblich bei größeren Gewerbeimmobilien mit hohem Sicherheitsbedarf |
Ein Vertrag ohne Obergrenze bei den Einsätzen schützt Sie vor einer Nachforderung nach einem besonders schneereichen Winter. In einem milden Winter kostet er aber mehr als eine Abrechnung je Einsatz. Bündeln Sie den Winterdienst mit einem Hausmeisterservice, sparen Sie häufig die zusätzliche Anfahrt. Lassen Sie sich beide Modelle für denselben Winter vorrechnen, bevor Sie sich festlegen.
Häufige Fragen
Ist ein Winterdienstvertrag ein Vertrag über ein Ergebnis?
Ja, ein Winterdienstvertrag gilt als Vertrag über ein Ergebnis, wenn sich die Firma verpflichtet, eine bestimmte Fläche von Schnee und Eis freizuhalten. Damit haben Sie bei Mängeln das Recht auf Nachbessern oder einen Preisnachlass.
Bis wann muss der Gehweg morgens frei sein?
Das richtet sich nach der Satzung Ihrer Gemeinde. Die Satzung der Stadt Stuttgart zeigt ein Beispiel dafür. Sie verlangt, dass Gehwege werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sind.
Darf im Vertrag Streusalz vereinbart werden?
In vielen Städten ist Streusalz auf Gehwegen verboten und nur ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt. Meist gelten Sand, Splitt oder Granulat als erlaubtes Mittel. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, bevor Sie Streusalz vereinbaren.
Wer haftet, wenn trotz Vertrag jemand stürzt?
Bei einer wirksam übertragenen Pflicht haftet zunächst die beauftragte Firma für einen Sturz auf einer ungeräumten Fläche. Sie behalten aber eine Kontrollpflicht und können bei nachgewiesenem Kontrollversagen trotz Vertrag mithaften.
Warum braucht der Vertrag ein Einsatzprotokoll?
Ein Einsatzprotokoll ist der Nachweis, dass rechtzeitig geräumt und gestreut wurde. Kommt es nach einem Sturz zum Streit, muss die verantwortliche Seite die Erfüllung belegen, und ohne Protokoll fehlt dafür meist der Beweis.
Was kostet der Winterdienst für ein Mehrfamilienhaus?
Der reine Räumeinsatz kostet nach Marktangaben 1,50 bis 3,50 Euro je Quadratmeter und Einsatz. Die Gesamtkosten für eine Saison hängen von der Fläche und der Zahl der Schneetage ab. Vorab lassen sie sich nur als Spanne schätzen.
