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Ratgeber

Reinigung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen

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Die Reinigung Ihrer Wohnung mindert Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Vorausgesetzt sind eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung; bar bezahlen Sie damit nicht. Fensterputzen, Treppenhausreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg zählen mit, Büroreinigung nicht.

Steuerabzug für Reinigung durch eine Firma
20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen, Stand 20. September 2026
Steuerabzug für Handwerkerleistungen
20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Stand 20. September 2026
Steuerabzug für Haushaltshilfe im Minijob
20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für geringfügige Beschäftigung im Haushalt, Stand 20. September 2026
Eine Person rechnet zu Hause am Küchentisch die Steuerersparnis für die Haushaltsreinigung aus.
Steuererklärung mit Rechnung für die Haushaltsreinigung am Küchentisch. Bild: KI generiert.

Welche Reinigung zählt, und wie viel bringt sie?

Das Finanzamt unterscheidet bei Reinigung im Haushalt drei Töpfe mit je einem eigenen Höchstbetrag: eine Haushaltshilfe im Minijob, die Reinigung durch eine Firma und Handwerkerleistungen. Reinigung durch eine Reinigungsfirma fällt in den zweiten Topf. Dort zieht das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Kosten direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Der Höchstbetrag ist erreicht, wenn Sie 20.000 Euro Arbeitskosten im Jahr zahlen.

Der Steuerabzug liegt in allen drei Fällen bei 20 Prozent. Der Höchstbetrag reicht aber von 510 Euro für eine Haushaltshilfe im Minijob bis 4.000 Euro für Reinigung durch eine Firma. Eine Haushaltshilfe mit voller Sozialversicherung zählt dagegen zum Topf mit 4.000 Euro. Für Handwerkerleistungen wie eine neue Bodenbeschichtung sind es 1.200 Euro. Für die Reinigung Ihrer Wohnung durch eine Firma gilt damit der höchste der drei Beträge.

Die drei Wege zum Steuerabzug bei Reinigung im Haushalt, mit Prozentsatz, Höchstbetrag und Beispielen.
Art der ReinigungSteuerabzugHöchstbetrag im JahrBeispiele
Haushaltshilfe im Minijob20 Prozent der Kosten510 EuroEine bei der Minijob-Zentrale angemeldete Putzkraft im eigenen Haushalt
Reinigung durch eine Firma20 Prozent der Arbeitskosten4.000 EuroWohnungsreinigung, Fensterputzen, Teppichreinigung in der Wohnung, Treppenhausreinigung im Mietshaus, Winterdienst und Straßenreinigung auf dem Gehweg
Handwerkerleistung20 Prozent der Arbeitskosten1.200 EuroGrundreinigung mit neuer Bodenbeschichtung, Fassadenreinigung, Graffiti entfernen, Renovieren und Modernisieren

Ob eine Reinigung in den zweiten oder dritten Topf fällt, entscheidet den Höchstbetrag. Zum zweiten Topf zählt, was Haushaltsmitglieder normalerweise selbst erledigen: putzen, Fenster putzen, Schnee schippen. Eine Grundreinigung, bei der der Boden abgeschliffen und neu beschichtet wird, zählt dagegen zum dritten Topf, weil sie den Boden erneuert statt ihn nur zu säubern. Die Firma sollte beide Arten auf getrennten Rechnungen oder Zeilen ausweisen, sonst muss das Finanzamt schätzen.

Welche 4 Bedingungen das Finanzamt prüft

Das Finanzamt prüft vier Bedingungen. Die Reinigung fand in Ihrem Haushalt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum statt, und Sie haben eine Rechnung. Außerdem haben Sie auf das Konto der Firma überwiesen, und die Kosten sind nicht schon anderswo als Ausgabe abgezogen. Fehlt eine dieser vier Bedingungen, entfällt der Abzug vollständig.

  • Haushalt in der EU oder im EWR: Die Reinigung Ihrer Wohnung in Deutschland, der Ferienwohnung in Österreich oder des Hauses in Spanien zählt. Ein Haushalt in der Schweiz zählt nicht.
  • Rechnung mit Arbeitskosten: Die Rechnung muss die Arbeitskosten erkennbar ausweisen, denn nur sie zählen für den Abzug. Dazu gehören auch Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel oder Streugut. Gelieferte Waren, etwa neue Fußmatten, zählen nicht.
  • Überweisung statt Bargeld: Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift oder Kartenzahlung auf das Konto der Firma zählen. Bargeld an der Haustür schließt den Abzug aus, auch mit Quittung.
  • Keine doppelte Nutzung: Wer die Reinigung schon als Ausgabe eines Betriebs oder einer Vermietung abzieht, bekommt keinen zusätzlichen Abzug. Der Anteil für ein anerkanntes Arbeitszimmer bleibt außen vor.

Was eine Familie im Jahr an Steuer spart

Eine Familie lässt ihre Wohnung zweimal im Monat für drei Stunden reinigen, zweimal im Jahr die Fenster putzen und im Winter den Gehweg räumen. Damit spart sie rechnerisch rund 642 Euro Einkommensteuer im Jahr. Die Rechnung nutzt einen Stundenpreis von 29,30 Euro netto plus 19 Prozent Umsatzsteuer, wie er sich aus dem Mindestlohn 2026 und den Zuschlägen der Branche ergibt. Wie dieser Preis zustande kommt, lesen Sie im Artikel zu den Kosten pro Quadratmeter.

  1. Wohnungsreinigung: 24 Termine mal 3 Stunden mal 34,87 Euro brutto ergeben 2.510 Euro im Jahr. Bei einer reinen Reinigung zählt der ganze Betrag als Arbeitskosten. 20 Prozent davon sind 502 Euro Ersparnis.
  2. Fensterreinigung: zwei Termine zu je 200 Euro brutto ergeben 400 Euro, Ersparnis 80 Euro.
  3. Winterdienst auf dem Gehweg: 300 Euro brutto für die Saison, das Streugut eingerechnet, Ersparnis 60 Euro.
  4. Summe: 642 Euro Ersparnis bei 3.210 Euro Ausgaben. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro ist damit weit entfernt; er ist erst bei 20.000 Euro Arbeitskosten im Jahr erreicht.
  5. Eintragen: in der Steuererklärung in der Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen, getrennt von Handwerkerleistungen. Heben Sie Rechnungen und Kontoauszüge auf, das Finanzamt kann sie anfordern.

Die Ersparnis wird von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom Einkommen. 642 Euro Ersparnis sind deshalb 642 Euro weniger Steuer, egal wie hoch Ihr Steuersatz ist. Zahlen Sie keine Einkommensteuer, etwa als Rentnerin mit kleiner Rente, bringt Ihnen der Abzug nichts; eine Auszahlung über die Steuerschuld hinaus gibt es nicht.

Zählt Winterdienst auf der Straße auch?

Winterdienst und Straßenreinigung zählen nur für den Gehweg vor Ihrem Grundstück, nicht für die Fahrbahn. Das Bundesfinanzministerium hat diese Regel 2021 festgelegt: Gehweg begünstigt, Fahrbahn nicht.

Der Grund liegt in mehreren Gerichtsurteilen: Ihr Haushalt endet nicht an der Grundstücksgrenze, sondern reicht auf den öffentlichen Gehweg, soweit Sie dort räumen und streuen müssen. Die Fahrbahn gehört dagegen der Allgemeinheit; dafür hat ein Gericht den Abzug abgelehnt.

Für eine Reinigungsfirma mit Winterdienst heißt das: Sie sollte den Gehweg und Ihre eigene Grundstücksfläche getrennt von der Fahrbahn abrechnen, wenn sie beides räumt. Winterdienst zahlt die Firma nach der einfachsten Lohnstufe, die Rechnung besteht also überwiegend aus Arbeitslohn.

Können Mieter die Treppenhausreinigung absetzen?

Ja. Mieter setzen die Treppenhausreinigung, den Winterdienst und den Hausmeister aus ihrer Nebenkostenabrechnung ab, auch wenn sie den Vertrag mit der Firma nicht selbst geschlossen haben. Ein Gericht hat 2023 entschieden: Der Steuerabzug steht Mietern auch ohne eigenen Vertrag zu.

Als Nachweis reicht laut diesem Urteil eine Nebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung oder eine Bescheinigung Ihres Vermieters. Sie muss die wichtigsten Angaben einer Rechnung zeigen: Firma, Art der Arbeit, Zeitpunkt und Betrag. Die Betriebskostenabrechnung ordnet die Kosten für Straßenreinigung, Gebäudereinigung und Hausmeister in eigenen Zeilen an; Ihr Vermieter kennt deshalb die Beträge je Position. Was Sie selbst vor der Beauftragung einer Firma prüfen sollten, lesen Sie im Artikel zur Beauftragung einer Gebäudereinigungsfirma.

Fällt meine Reinigungsrechnung unter den Steuerabzug?

Fand die Reinigung in einem Haushalt in der EU oder im EWR statt, den Sie selbst bewohnen?

Ja

Ziehen Sie die Kosten schon anderswo ab, etwa für ein Arbeitszimmer oder eine vermietete Wohnung?

Ja

Für diesen Anteil gibt es keinen Abzug hier. Der private Anteil bleibt begünstigt, wenn die Rechnung ihn getrennt ausweist.

Nein

Haben Sie eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und bargeldlos an die Firma gezahlt?

Ja

Geht es um Reinigung, Fensterputzen, Winterdienst auf dem Gehweg oder Treppenhausreinigung?

Ja

Haushaltsnahe Dienstleistung: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr.

Nein

Grundreinigung mit neuer Beschichtung, Fassadenreinigung oder Graffiti entfernen sind Handwerkerleistungen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Nein

Ohne Rechnung oder bei Barzahlung entfällt der Abzug vollständig. Lassen Sie sich eine Rechnung nachreichen; eine spätere Überweisung heilt eine Barzahlung nicht.

Nein

Büroreinigung, Praxisreinigung und die Reinigung vermieteter Wohnungen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie zählen stattdessen als Betriebsausgabe.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer spare ich mit einer Reinigungsfirma für die Wohnung?

Mit einer Reinigungsfirma sparen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt an Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Bei 2.500 Euro Jahresrechnung für eine reine Reinigung sind das 500 Euro. Vorausgesetzt sind eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und eine Überweisung auf das Konto der Firma.

Kann ich die Reinigungskraft bar bezahlen und trotzdem absetzen?

Nein, eine bar bezahlte Reinigungskraft können Sie nicht absetzen. Das Gesetz verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto der Firma. Eine Quittung ersetzt die Überweisung nicht, und eine spätere Überweisung heilt die Barzahlung nicht nachträglich.

Können Mieter die Treppenhausreinigung aus der Nebenkostenabrechnung absetzen?

Ja, Mieter setzen die Treppenhausreinigung, den Winterdienst und den Hausmeister aus der Nebenkostenabrechnung ab. Ein Gericht hat 2023 entschieden, dass dafür kein eigener Vertrag mit der Firma nötig ist. Die Betriebskostenabrechnung reicht als Nachweis, wenn sie Arbeitskosten und die bargeldlose Zahlung erkennen lässt.

Zählt Fensterputzen als haushaltsnahe Dienstleistung?

Ja, Fensterputzen in der selbst bewohnten Wohnung zählt, weil es eine Arbeit ist, die Haushaltsmitglieder normalerweise selbst erledigen. 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer; bei 200 Euro Rechnung für reines Fensterputzen sind das 40 Euro.

Ist Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Haus steuerlich absetzbar?

Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Haus ist absetzbar, Winterdienst auf der Fahrbahn nicht. Das Bundesfinanzministerium hat diese Trennung 2021 festgelegt, gestützt auf mehrere Gerichtsurteile zum Gehweg als Teil des Haushalts.

Kann ein Unternehmen die Büroreinigung von der Steuer absetzen?

Nein, ein Unternehmen kann die Büroreinigung nicht auf diesem Weg absetzen, weil die Regel nur Privathaushalte begünstigt. Die Büroreinigung mindert stattdessen als Kosten den Gewinn des Unternehmens, und die Umsatzsteuer von 19 Prozent zieht es sich als Vorsteuer zurück.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 12 UStG, Steuersätze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Urteil vom 20. April 2023, VI R 24/20: Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Mieter, Bundesfinanzhof,
  5. Haushaltsnahe Dienstleistungen: BMF ändert Anwendungsschreiben zu § 35a EStG (Schreiben vom 1. September 2021, Straßenreinigung und Winterdienst), IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft,
  6. Merkblatt: Ermittlung und Höhe des Lohnkostenanteils in der Kalkulation, Ausgabe April 2025, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  7. Branchenmindestlöhne, Übersicht mit Gebäudereinigung (10. GebäudeArbbV, Stand 9. Juli 2026), Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  8. Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019, allgemeinverbindlich, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
  9. Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 9. November 2016, Randnummer 39: Arbeitskosten mit Maschinen- und Fahrtkosten, Verbrauchsmittel begünstigt, Bundesministerium der Finanzen, Abdruck im Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.