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Wie Sie einen Reinigungsvertrag kündigen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Vertrag: Üblich sind vier Wochen bis sechs Monate zum Monats- oder Quartalsende. Regelt der Vertrag nichts, dürfen Sie jederzeit kündigen, schulden der Firma aber einen Teil der restlichen Vergütung, nach dem Gesetz im Zweifel 5 Prozent. Bei einem triftigen Grund wie andauernd schlechter Arbeit kündigen Sie fristlos und zahlen nur die bereits erbrachte Leistung.

Übliche Kündigungsfrist bei laufender Reinigung
4 Wochen bis 6 Monate
A. E. Knop Gebäudereinigung, Fachbeitrag, Stand 28. September 2026
Vergütung nach Kündigung ohne Grund
im Zweifel 5 Prozent der Restsumme
Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsrecht des Bestellers, Stand 28. September 2026
Frist ohne Vertragsregel bei Monatspreis
bis zum 15. eines Monats zum Monatsende
Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen, Stand 28. September 2026
Eine Hand unterschreibt am Schreibtisch ein Kündigungsschreiben für den Reinigungsvertrag.
Kündigung eines Reinigungsvertrags wird unterschrieben. Bild: KI generiert.

Die Frist steht zuerst in Ihrem eigenen Vertrag

Schauen Sie zuerst in Ihren eigenen Vertrag, bevor Sie irgendwo sonst nach einer Frist suchen. Fast jeder schriftliche Reinigungsvertrag regelt Laufzeit und Kündigungsfrist selbst, meist in einem eigenen Absatz nahe dem Ende des Vertrags. Suchen Sie nach Begriffen wie Laufzeit, Kündigungsfrist oder Vertragsdauer.

  • Wie lange der Vertrag mindestens läuft, die sogenannte Laufzeit.
  • Mit welcher Frist Sie kündigen können, meist in Wochen oder Monaten.
  • Zu welchem Termin die Kündigung wirkt, etwa zum Monats- oder Quartalsende.
  • Ob sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
  • Ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss, zum Beispiel per Brief.

In der Praxis reichen die üblichen Fristen von 4 Wochen bis 6 Monate, jeweils zum Monats- oder Quartalsende. 4 Wochen gelten oft bei einem laufenden Vertrag ohne festes Team, 6 Monate bei einem festen Reinigungsteam vor Ort. Dazwischen liegen oft 3 Monate zum Quartalsende, üblich bei einem Rahmenvertrag über mehrere Objekte. Bei einem einmaligen Einzelauftrag brauchen Sie dagegen keine feste Frist, der Vertrag endet mit der fertigen Arbeit.

Übliche Kündigungsfristen nach Art des Reinigungsvertrags, wie sie in der Praxis vorkommen. Quellen: A. E. Knop Gebäudereinigung, Apriori Cleaning.
Art des VertragsÜbliche FristWirkt zum
Einzelauftrag, etwa eine einmalige GrundreinigungKeine feste Frist nötigNach Abschluss der Arbeit
Laufender Vertrag ohne festes Team4 WochenMonatsende
Rahmenvertrag über mehrere Objekte3 MonateQuartalsende
Vertrag mit festem Reinigungsteam vor Ort6 MonateQuartalsende

Was gilt, wenn Ihr Vertrag keine Frist nennt

Ohne eigene Regel im Vertrag zählt, was für Ihren Reinigungsvertrag als Vertragstyp gilt. Die meisten Gerichte werten einen laufenden Reinigungsvertrag als einen Vertrag über ein Ergebnis: Die Firma schuldet saubere Räume, nicht nur die Anwesenheit ihrer Mitarbeiter.

Bei einem solchen Vertrag dürfen Sie als Auftraggeber jederzeit kündigen, ganz ohne Frist. Der Haken: Die Firma behält ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Zeit, die noch offen war. Davon zieht das Gesetz ab, was sie durch die Kündigung spart, etwa Löhne und Material, oder anderweitig verdient. Im Zweifel stehen ihr danach 5 Prozent der restlichen Summe zu. Verlangt die Firma mehr, muss sie das belegen.

Schuldet die Firma dagegen nur ihre Arbeitszeit, unabhängig vom Ergebnis, gilt der Vertrag als reiner Zeitvertrag. Dann hängt die Frist davon ab, wonach sich der Preis richtet. Bei einem festen Monatspreis können Sie bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen.

Ob eine feste Laufzeit die Kündigung blockiert

Manche Reinigungsverträge laufen für eine feste Zeit, zum Beispiel für ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit ist eine gewöhnliche Kündigung zum nächstbesten Termin meist ausgeschlossen; der Vertrag endet von selbst, wenn die Zeit um ist. Eine Kündigung vor Ablauf bleibt trotzdem möglich, aber nur aus einem triftigen Grund und fristlos.

Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Vertrag eine feste Laufzeit nennt oder unbefristet läuft. Bei einem unbefristeten Vertrag gilt die normale Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag oder, falls dort nichts steht, aus dem Gesetz.

Wann Sie fristlos kündigen dürfen

Ein triftiger Grund erlaubt die fristlose Kündigung, unabhängig davon, was Ihr Vertrag zur Frist sagt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn Ihnen die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zuzumuten ist, etwa bei andauernd schlechter Arbeit trotz mehrfacher schriftlicher Beschwerde oder bei einem schweren Vertrauensbruch.

Vor der fristlosen Kündigung mahnen Sie die Firma am besten schriftlich ab: Nennen Sie den Mangel konkret und setzen Sie eine angemessene Frist zur Besserung. Bessert die Firma trotzdem nicht nach, können Sie fristlos kündigen und schulden nur die bis dahin erbrachte Leistung, nicht den Rest. Wie Sie solche Mängel dokumentieren und melden, erklärt der Beitrag zur Qualitätskontrolle bei der Gebäudereinigung.

Wann und wie kündigen?

Steht eine Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag?

Ja

Kündigen Sie schriftlich fristgerecht zu dem im Vertrag genannten Termin.

Nein

Gibt es einen triftigen Grund wie andauernd schlechte Arbeit trotz Beschwerde?

Ja

Kündigen Sie schriftlich und fristlos. Sie zahlen nur die bereits erbrachte Leistung.

Nein

Kündigen Sie jederzeit ohne Frist. Sie schulden der Firma aber einen Teil der restlichen Vergütung, im Zweifel 5 Prozent.

Wie Sie die Kündigung schriftlich richtig formulieren

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie bei der Reinigungsfirma ankommt, mündlich reicht dafür selten. Schreiben Sie deshalb einen kurzen, klaren Brief oder eine E-Mail und bewahren Sie einen Nachweis über den Versand auf.

  1. Datum und Vertragsnummer oder Objektbezeichnung nennen.
  2. Klar schreiben, dass Sie kündigen, nicht nur Unzufriedenheit äußern.
  3. Den gewünschten Termin nennen, zu dem die Kündigung wirken soll.
  4. Bei einer fristlosen Kündigung den Grund kurz benennen.
  5. Per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung versenden und eine Antwort verlangen.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Reinigungsvertrag?

Welche Frist gilt, steht zuerst in Ihrem eigenen Vertrag; schauen Sie dort zuerst nach, bevor Sie sich auf eine allgemeine Regel verlassen. Üblich sind in der Praxis vier Wochen bis sechs Monate zum Monats- oder Quartalsende, je nach Umfang des Auftrags. Nennt Ihr Vertrag nichts, greifen die gesetzlichen Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Was schulde ich der Reinigungsfirma, wenn ich ohne triftigen Grund vorzeitig kündige?

Ohne triftigen Grund schulden Sie der Reinigungsfirma die vereinbarte Vergütung für die restliche Zeit, abzüglich dessen, was sie durch die Kündigung spart oder anderweitig verdient. Das Gesetz vermutet, dass ihr danach 5 Prozent der Restsumme zustehen. Verlangt die Firma mehr, muss sie das belegen.

Kann ich fristlos kündigen, wenn die Reinigungsfirma schlecht arbeitet?

Ja, bei andauernd schlechter Arbeit trotz mehrfacher schriftlicher Beschwerde dürfen Sie fristlos kündigen. Mahnen Sie die Firma vorher schriftlich ab und setzen Sie eine Frist zur Besserung, sonst lässt sich die fristlose Kündigung später schwer begründen. Nach einer fristlosen Kündigung zahlen Sie nur die bis dahin erbrachte Leistung.

Muss ich meinen Reinigungsvertrag schriftlich kündigen?

Gesetzlich reicht oft eine mündliche Kündigung, weil sie als eindeutige Erklärung wirksam wird, sobald sie bei der Firma ankommt. In der Praxis verlangen aber viele Verträge Schriftform, und nur ein schriftlicher Nachweis schützt Sie später bei Streit über den Zeitpunkt. Schreiben Sie deshalb immer einen Brief oder eine E-Mail und bewahren Sie den Versandnachweis auf.

Verlängert sich mein Reinigungsvertrag automatisch, wenn ich nicht kündige?

Ob sich Ihr Reinigungsvertrag automatisch verlängert, steht in der Verlängerungsklausel Ihres Vertrags. Viele laufende Reinigungsverträge verlängern sich um einen weiteren Zeitraum, wenn Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist kündigen. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, wann die Kündigungsfrist beginnt, nicht erst kurz vor dem gewünschten Vertragsende.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 648a BGB, Kündigung aus wichtigem Grund, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 621 BGB, Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 626 BGB, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Beendigung von Dienstverträgen: Wie Verbraucher kündigen können, Verbraucherportal Bayern,
  6. Reinigungsvertrag: Inhalte und Kündigungsfristen im Überblick, A. E. Knop Gebäudereinigung,
  7. Reinigungsfirma kündigen: Fristen & Muster, Apriori Cleaning,

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.