Warum die Firma für ihre Mitarbeiterin geradesteht
Ihr Vertrag besteht mit der Reinigungsfirma, nicht mit der einzelnen Putzkraft. Macht eine Mitarbeiterin bei der Arbeit einen Fehler und beschädigt dabei etwas, muss die Firma dafür geradestehen, so als hätte sie selbst den Fehler gemacht. Das gilt auch, wenn die Chefin persönlich nichts falsch gemacht hat und den Fehler nicht kommen sah.
Ein Gericht hat das 2024 deutlich gemacht: Eine Reinigungskraft wischte ohne Warnschild nass, ein Kunde stürzte und verletzte sich schwer. Die Richter verurteilten die Reinigungsfirma zur Zahlung von 34.442,92 Euro, weil sie für den Fehler ihrer Mitarbeiterin einstehen musste. Der Fall zeigt: Es reicht, dass die Mitarbeiterin den Schaden verursacht hat, die Firma muss nicht selbst etwas falsch gemacht haben.
Haben Sie selbst keinen Vertrag mit der Reinigungsfirma, etwa weil die Hausverwaltung sie beauftragt hat, gilt trotzdem eine Haftung. Wer jemanden mit einer Aufgabe betraut, haftet für dessen Fehler gegenüber Dritten, kann sich aber entlasten, wenn er das Personal sorgfältig ausgewählt und beaufsichtigt hat. Für Sie als Mieter oder Nachbarn zählt das vor allem dann, wenn Sie selbst keinen eigenen Vertrag mit der Firma haben.
Wie Sie einen Schaden richtig melden
Je schneller Sie einen Schaden dokumentieren, desto leichter lässt er sich später beweisen. Fotografieren Sie ihn sofort, notieren Sie Datum und Uhrzeit und fragen Sie, wer zu diesem Zeitpunkt vor Ort war.
- Schaden fotografieren, mit Datum und betroffenem Gegenstand.
- Reinigungsfirma noch am selben Tag schriftlich informieren, etwa per E-Mail.
- Um Bestätigung bitten, dass die Firma den Schaden erhalten und notiert hat.
- Nach der Betriebshaftpflichtversicherung der Firma fragen: Name des Versicherers und Deckungssumme, also der Höchstbetrag, den die Versicherung je Schaden zahlt.
- Eigene Unterlagen aufbewahren: Fotos, E-Mails und eine Kostenschätzung für die Reparatur.
Bitten Sie die Firma außerdem, den Schaden umgehend ihrer eigenen Versicherung zu melden. Nach den Regeln der Versicherer muss ein Schaden unverzüglich angezeigt werden. Wartet die Firma zu lange, kann die Versicherung die Zahlung kürzen oder ablehnen, und das trifft am Ende auch Sie, wenn die Firma dann selbst nicht zahlen kann.
Was beim Verlust des Generalschlüssels passiert
Ein Generalschlüssel öffnet meist viele Türen auf einmal, oft ein ganzes Gebäude. Geht er verloren, reicht der Austausch eines einzelnen Schlosses nicht: Aus Sicherheitsgründen muss oft die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, mit allen Schlössern und allen Schlüsseln.
Wie teuer das wird, zeigt ein Beispiel der Verbraucherzentralen: Der Austausch aller Schlösser an einem Gymnasium mit 80 neuen Schlüsseln kostete 14.000 Euro. Je mehr Türen eine Schließanlage hat, desto teurer wird der Austausch.
Für diesen Fall reicht die normale Betriebshaftpflichtversicherung oft nicht aus. Viele Policen begrenzen die Zahlung bei Schlüsselverlust auf eine eigene, niedrigere Summe oder schließen ihn sogar aus, wenn kein eigener Baustein dafür vereinbart ist. Fragen Sie deshalb schon vor dem Auftrag gezielt nach dieser Absicherung, zum Beispiel im Beitrag Wie Sie eine Gebäudereinigungsfirma sicher beauftragen.
Wer zahlt den Schaden
Drei Fragen führen Sie zur richtigen Anlaufstelle.
Ist der Schaden bei der Arbeit der Reinigungsfirma entstanden?
Hat die Firma eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für diesen Schaden?
Die Versicherung der Firma zahlt. Melden Sie den Schaden schriftlich mit Fotos direkt an die Firma.
Die Firma haftet trotzdem aus dem Vertrag und muss ohne Versicherung selbst zahlen. Fordern Sie sie schriftlich zur Zahlung auf, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
Ohne Zusammenhang zur Reinigung haftet die Firma nicht. Prüfen Sie, ob eine andere Versicherung greift, etwa Ihre eigene Gebäude- oder Hausratversicherung.
Wie lange Sie den Schaden geltend machen können
Für einen Schaden durch die Reinigungsfirma gilt die normale Frist des Gesetzes: drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie davon erfahren haben. Diese Frist ist länger als die für reine Reinigungsmängel wie schlecht geputzte Böden; wie Sie solche Mängel richtig melden, erklärt der Beitrag zur Qualitätskontrolle bei der Gebäudereinigung.
Für Mängel an der Reinigungsleistung selbst gilt oft eine kürzere Frist von zwei Jahren. Ein akuter Schaden wie ein zerbrochener Bildschirm ist dagegen kein Reinigungsmangel, sondern ein eigenständiger Schaden mit der längeren Frist.
Häufige Fragen
Muss die Reinigungsfirma für jeden Schaden ihrer Mitarbeiter zahlen?
Ja, die Reinigungsfirma haftet für jeden Schaden, den ihre Mitarbeiter bei der Arbeit verursachen, so als hätte sie ihn selbst verursacht. Das gilt unabhängig davon, ob die Geschäftsführung selbst einen Fehler gemacht hat. Ihr Vertrag richtet sich immer an die Firma, nicht an die einzelne Reinigungskraft.
Was mache ich, wenn die Reinigungskraft den Generalschlüssel verliert?
Melden Sie den Verlust sofort schriftlich an die Reinigungsfirma und fragen Sie nach deren Betriebshaftpflichtversicherung. Oft muss die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, weil ein Generalschlüssel viele Türen öffnet; ein Beispiel der Verbraucherzentralen nennt dafür 14.000 Euro für ein Gymnasium. Prüfen Sie vorab, ob die Versicherung der Firma diesen Fall überhaupt abdeckt.
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Reinigungsfirmen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Reinigungsfirmen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht ist nur die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für die eigenen Beschäftigten, die aber nicht für Schäden an Ihrem Eigentum zahlt. Verlangen Sie deshalb schon vor dem Auftrag den Nachweis einer Betriebshaftpflicht.
Wie schnell muss ich einen Schaden bei der Reinigungsfirma melden?
Ein festes gesetzliches Datum gibt es für Sie als Kunde nicht, aber je früher Sie melden, desto besser lässt sich der Schaden beweisen. Fotografieren Sie ihn sofort und schicken Sie die Meldung noch am selben Tag schriftlich an die Firma. Die Firma selbst muss den Schaden unverzüglich ihrer eigenen Versicherung anzeigen, sonst riskiert sie den Versicherungsschutz.
Wie lange kann ich Schadensersatz von der Reinigungsfirma verlangen?
Für einen Schaden wie einen beschädigten Gegenstand haben Sie drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstand und Sie davon erfuhren. Für reine Mängel an der Reinigungsleistung selbst gilt oft nur eine Frist von zwei Jahren. Prüfen Sie im Zweifel früh, um welche Art von Anspruch es sich handelt.
