Was Sie vor dem Auftrag von der Firma verlangen
Vier Nachweise trennen eine ordentlich geführte Firma von einer, die nur eine Telefonnummer hat. Das sind der Eintrag bei der Handwerkskammer, eine Haftpflichtversicherung und eine Bescheinigung von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, dass die Beiträge bezahlt sind. Dazu kommt eine schriftliche Erklärung, ob und welche anderen Firmen sie für Ihren Auftrag einsetzt. Alle vier kann eine seriöse Firma innerhalb weniger Tage vorlegen. Wer sie verweigert, hat einen Grund.
- Handwerkskammer: Gebäudereinigung dürfen Firmen ohne Meisterprüfung betreiben, müssen es aber der Handwerkskammer melden. Die Kammer bestätigt Ihnen auf Nachfrage, ob eine Firma dort gemeldet ist.
- Haftpflichtversicherung: Sie zahlt, wenn die Reinigungskraft einen Boden verätzt, einen Bildschirm vom Tisch stößt oder ein Fenster beschädigt. Verlangen Sie die Police mit Laufzeit und Deckungssumme, also dem Höchstbetrag, den die Versicherung je Schaden zahlt.
- Bescheinigungen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft: Sie bestätigen, dass die Firma ihre Beiträge zahlt. Das ist in der Branche eine übliche Bedingung für ein Angebot.
- Erklärung zu anderen Firmen im Auftrag: Setzt die Firma weitere Firmen für Ihren Auftrag ein, gilt für deren Beschäftigte derselbe Mindestlohn. Lassen Sie sich die Namen geben, oder schließen Sie den Einsatz vertraglich aus.
Ein fünfter Punkt ist keine Urkunde, sondern eine Zahl: der Preis pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2026 muss jede Reinigungsfirma für einfache Innenreinigung mindestens 15,00 Euro pro Stunde zahlen. Das gilt auch, wenn sie selbst nicht im Verband organisiert ist, und auch für Beschäftigte, die eine ausländische Firma zu Ihnen schickt. Verlangt eine Firma nur 20 Euro pro Stunde von Ihnen, kann sie den Mindestlohn nur zahlen, wenn sie an Urlaub, Krankheit, Aufsicht oder Versicherung spart. Mehr zum passenden Preis lesen Sie im Artikel zu den Kosten pro Quadratmeter.
Braucht eine Reinigungsfirma einen Meistertitel?
Nein. Gebäudereinigung dürfen Firmen ohne Meisterprüfung betreiben, weil das Handwerk keine Zulassung verlangt. Eine Firma ohne Meister darf also reinigen. Für ausgebildete Fachkräfte mit Prüfung gibt es trotzdem eine eigene, höhere Lohnstufe. Was stattdessen zählt, sind Ausbildung, Verbandsbindung und ob die Firma nach Tarif zahlt. Das zeigt, ob sie ihr Handwerk gelernt hat und ihre Leute fair bezahlt.
| Nachweis | Was er zeigt | Wo Sie ihn prüfen |
|---|---|---|
| Meldung bei der Handwerkskammer | Die Firma ist als Reinigungsbetrieb gemeldet | Handwerkskammer am Sitz der Firma, Auskunft auf Anfrage |
| Gesellenbrief oder Meisterbrief | Eine mehrjährige Ausbildung zur Gebäudereinigerin oder zum Gebäudereiniger mit Prüfung | Kopie der Urkunde, Handwerkskammer |
| Mitgliedschaft in der Innung | Bindung an den Verband der Branche und dessen Tarifverträge | Mitgliederliste der Landesinnung, Betriebssuche des Verbands |
| Zeichen "Qualitätsverbund Gebäudedienste" | Geprüfter Meisterbetrieb mit mindestens 8 Stunden Weiterbildung im Jahr | Mitgliederlisten der Landesinnungen |
| Haftpflichtversicherung | Schäden am Gebäude sind versichert | Police mit Deckungssumme, Bestätigung der Versicherung |
| Bescheinigungen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft | Beiträge zur Sozialversicherung sind bezahlt | Die Firma legt sie in Kopie vor |
Die Mitgliedschaft im Verband wiegt am schwersten, weil sie die Firma an feste Tarifverträge bindet. Firmen ohne diese Bindung müssen nur den Mindestlohn der einfachsten und einer weiteren Lohnstufe zahlen. Alle anderen, besser bezahlten Stufen gelten nur, wenn die Firma sich freiwillig daran hält. Eine Firma, die ihren erfahrenen Vorarbeitern nur den Mindestlohn zahlt, handelt zwar rechtmäßig, hält ihre guten Leute damit aber selten lange.
Welche Firma zu Ihrem Auftrag passt
Welche Firma passt, hängt von drei Fragen ab. Geht es um Ihre Wohnung oder ein Unternehmen, um einen einmaligen Termin oder eine laufende Reinigung, und wird über zwei Metern Höhe gearbeitet? Eine Firma, die Büros wöchentlich reinigt, hat selten die Ausrüstung für Glasfassaden, und eine Firma mit Hebebühne für Fassaden lohnt sich für eine Dreizimmerwohnung nicht.
Geht es um Arbeiten über 2 Metern Höhe, etwa Fenster im Obergeschoss oder eine Fassade?
Sie brauchen eine Firma mit Fachkräften für Höhenarbeit, Absturzsicherung und einer eigenen oder gemieteten Hebebühne. Fragen Sie nach einer schriftlichen Einschätzung der Gefahren für Ihr Gebäude.
Läuft die Reinigung wöchentlich oder öfter über mindestens ein Jahr?
Ist das Gebäude größer als etwa 500 Quadratmeter, oder hat es Waschräume, die täglich genutzt werden?
Sie brauchen eine Firma mit einer festen Ansprechperson vor Ort, einer Vertretung bei Ausfall und einem Reinigungsplan. Holen Sie zwei Angebote mit derselben Leistungsliste ein und lassen Sie eine Probereinigung machen.
Eine kleine Firma aus der Umgebung reicht, wenn sie die vier Nachweise vorlegt und einen schriftlichen Vertrag mit fester Leistung unterschreibt. Für den Privathaushalt zählt zusätzlich die Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten für die Steuer.
Handelt es sich um eine große Grundreinigung, eine Reinigung nach dem Bau oder eine Teppichreinigung mit festem Termin?
Beauftragen Sie die Firma nach einer Besichtigung mit Festpreis und einem Protokoll bei der Übergabe. Bei neu beschichteten Böden braucht der Boden danach einige Stunden, bevor er wieder betreten wird; fragen Sie die Firma nach der genauen Zeit.
Ein akuter Fall wie ein Wasserschaden oder ein verstopfter Abfluss ist kein Auftrag für eine Reinigungsfirma, sondern für einen Sanierer oder Installateur. Bei Notdiensten gelten die Warnzeichen weiter unten in diesem Artikel.
Der Tarifvertrag der Branche ordnet die Arbeiten unterschiedlichen Lohnstufen zu. Innenreinigung und laufende Reinigung samt Winterdienst zahlt er nach der einfachsten Stufe, Reinigung in OP- und Intensivräumen eine Stufe höher. Reinigung nach dem Bau und Vorarbeit liegen in einer mittleren Stufe, Glas- und Fassadenreinigung in einer deutlich höheren Stufe mit eigenem, höherem Mindestlohn. Setzt eine Firma für Ihre Glasfassade Kräfte aus der einfachsten Stufe ein, unterschreitet sie damit meist auch die nötige Erfahrung.
Wie Sie den Auftrag schriftlich und sicher erteilen
Der Auftrag an eine Reinigungsfirma ist rechtlich meist ein Vertrag über ein Ergebnis: Geschuldet ist das saubere Gebäude, nicht nur die Anwesenheit der Reinigungskraft. Ein Gericht hat das für einen Reinigungsvertrag ausdrücklich bestätigt. Daraus folgt: Sie nehmen die Arbeit ab, und bei Mängeln können Sie Nachbessern lassen, einen Preisnachlass verlangen oder Schadenersatz fordern.
- Besichtigung vereinbaren und die Flächen messen lassen. Ein Angebot allein nach einem Telefonat ist eine Schätzung, keine feste Zusage.
- Liste der vereinbarten Arbeiten schreiben oder schreiben lassen: Fläche je Raum, Arbeiten mit Häufigkeit, Zeitfenster, Zusatzleistungen. Diese Liste wird Teil des Vertrags.
- Zwei Angebote mit derselben Liste einholen, jeweils mit Stundenpreis, Fläche pro Stunde und den vier Nachweisen.
- Vertrag schriftlich schließen: Laufzeit, Kündigungsfrist, eine Regel für den Fall einer Preisänderung, Vertretung bei Ausfall, Schlüsselregelung, Haftung, Vorgehen bei einer Beschwerde mit Frist zum Nachbessern.
- Übergabe und Kontrolle regeln: bei einem einmaligen Auftrag ein Protokoll mit Fotos, bei laufender Reinigung Stichproben mit Datum, Raum und Befund, Beschwerden per E-Mail.
- Bargeldlos zahlen, gegen eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten. Das brauchen Sie als Privathaushalt für die Steuer, als Unternehmen für die Umsatzsteuer.
Woran Sie einen unseriösen Notdienst erkennen
Unseriöse Notdienste erkennen Sie an einer Internetseite ohne Impressum, an vielen ähnlichen Seiten mit wechselnden Ortsnamen und an einer Ortsvorwahl ohne Firma vor Ort. Ein weiteres Zeichen ist die Weigerung, vorab einen Höchstpreis zu nennen. Verbraucherzentralen beschreiben diese Zeichen und nennen neben Schlüsseldiensten und der Rohrreinigung ausdrücklich auch die Teppichreinigung als betroffenen Bereich.
- Impressum prüfen: Fehlt es, oder nennt es eine Adresse in einer anderen Stadt, ist der Anbieter ein Vermittler, keine echte Firma vor Ort.
- Ortsvorwahl hinterfragen: Eine örtliche Telefonnummer täuscht oft nur Nähe vor. Fragen Sie am Telefon nach der Straße des Firmensitzes.
- Höchstpreis vorab verlangen: Eine seriöse Firma nennt Ihnen vorab einen Höchstpreis. Wer das verweigert, will erst vor Ort verhandeln.
- Zweite Kraft ablehnen: Meist reicht eine Fachkraft. Machen Sie vor Beginn klar, dass Sie keine zweite bezahlen.
- Nicht sofort zahlen: Sie müssen die Rechnung nicht sofort begleichen. Bei Drohungen rufen Sie selbst die Polizei unter 110.
Haften Sie, wenn die Firma den Mindestlohn nicht zahlt?
Für den Mindestlohn der Reinigungskräfte haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit einer eigenen Leistungspflicht beauftragt und diese durch die andere Firma erbringen lässt. Er haftet dabei ähnlich wie ein Bürge. Die Beschäftigten dieser Firma oder ihrer Unterauftragnehmer können den Nettolohn dann direkt beim Auftraggeber einklagen. Ein Gericht hat diese Haftung eingegrenzt: Sie trifft nur, wer selbst eine Leistung schuldet und sie weitergibt, nicht jeden, der irgendeine Firma beauftragt.
Für Sie heißt das: Ein Unternehmen, das sein eigenes Bürogebäude reinigen lässt, haftet nicht auf diese Weise, und ein Privathaushalt erst recht nicht. Eine Firma, die die Reinigung im eigenen Namen an Sie verkauft und an eine andere Firma weitergibt, haftet dagegen mit dem vollen Nettolohn.
Unabhängig davon gilt für jedes Unternehmen, das eine Reinigungsfirma beauftragt, eine eigene Pflicht. Wer als Unternehmen eine Firma in großem Umfang beauftragt und weiß oder leicht wissen könnte, dass sie den Mindestlohn nicht zahlt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld reicht bis zu 500.000 Euro. Ein Angebot mit 18 Euro pro Stunde bei einem Mindestlohn von 15,00 Euro ist ein Umstand, den ein Auftraggeber kennen kann. Die Zahl steht schließlich in seinem eigenen Vertrag.
Häufige Fragen
Braucht eine Gebäudereinigungsfirma einen Meisterbrief?
Nein, eine Gebäudereinigungsfirma braucht keinen Meisterbrief, weil das Handwerk keine Meisterpflicht kennt. Pflicht ist nur die Meldung bei der Handwerkskammer. Ein Meisterbrief oder das Zeichen Qualitätsverbund Gebäudedienste sind freiwillige Nachweise, die für Qualität sprechen.
Welche Unterlagen sollte ich von einer Reinigungsfirma vor dem Auftrag verlangen?
Verlangen Sie die Bestätigung der Handwerkskammer, die Haftpflichtpolice mit dem Höchstbetrag je Schaden, Bescheinigungen von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft und eine Erklärung zu Unterauftragnehmern. Dazu ein Angebot mit Stundenpreis und der Fläche pro Stunde für jeden Raum.
Hafte ich als Auftraggeber, wenn die Reinigungsfirma keinen Mindestlohn zahlt?
Als Privathaushalt haften Sie nicht, und als Unternehmen, das sein eigenes Gebäude reinigen lässt, ebenfalls nicht. Ein Gericht hat die strenge Bürgenhaftung auf Firmen beschränkt, die eine eigene Leistung an andere Firmen weitergeben. Ein Unternehmen, das wissentlich eine Firma ohne Mindestlohn beauftragt, riskiert trotzdem ein Bußgeld bis 500.000 Euro.
Ist der Vertrag mit einer Gebäudereinigungsfirma ein Vertrag über ein Ergebnis?
In der Regel ja, der Vertrag mit einer Reinigungsfirma ist rechtlich ein Vertrag über ein Ergebnis, weil das saubere Gebäude geschuldet ist, nicht nur die anwesende Arbeitszeit. Ein Gericht hat das für einen Reinigungsvertrag bestätigt. Bei Mängeln können Sie Nachbessern verlangen, einen Preisnachlass fordern oder Schadenersatz verlangen.
Woran erkenne ich einen unseriösen Reinigungsnotdienst?
Sie erkennen ihn an einem fehlenden Impressum, vielen ähnlichen Internetseiten mit unterschiedlichen Ortsnamen und einer Ortsvorwahl ohne Firma vor Ort. Ein weiteres Zeichen ist die Weigerung, vorab einen Höchstpreis zu nennen. Sie müssen die Rechnung nicht sofort bezahlen; bei Druck an der Tür rufen Sie die Polizei unter 110.
