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Welche Verfahren gibt es in der Industriereinigung

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In der Industriereinigung kommen vor allem vier Verfahren infrage: Trockeneisstrahlen, Hochdruckreinigung mit Wasser, chemische Reinigung und trockenes Absaugen mit Industriesaugern. Welches Verfahren passt, hängt vom Schmutz, vom Material und davon ab, ob die Anlage weiterlaufen soll. Vor dem Einsatz klären Sie mit der Firma gemeinsam, welche Gefahren an Ihrer Anlage bestehen und wer für Rückstände und Schäden aufkommt.

Temperatur der Trockeneis-Pellets
minus 78,5 Grad Celsius
Piepenbrock, Trockeneisreinigung, Stand 28. September 2026
Druck beim Trockeneisstrahlen
6 bis 14 bar
Piepenbrock, Trockeneisreinigung, Stand 28. September 2026
Höchster Wasserdruck beim Rohr-Schneiden
bis 3.000 bar
WOMA GmbH, Rohrreinigung, Stand 28. September 2026
Ein Arbeiter in Schutzausrüstung reinigt eine Maschine in einer Fabrikhalle.
Industriereinigung einer Maschine in der Fertigungshalle. Bild: KI generiert.

Welche 4 Verfahren für Halle, Maschine und Anlage infrage kommen

Vier Verfahren decken die meisten Fälle ab. Trockeneisstrahlen schießt gefrorene Kohlendioxid-Pellets auf die Fläche und löst Fett, Öl, Farbe oder Ruß, ohne Feuchtigkeit zu hinterlassen. Hochdruckreinigung setzt Wasser unter sehr hohem Druck ein und entfernt Ablagerungen aus Rohren und von Maschinenflächen. Chemische Reinigung löst Verschmutzungen mit Reinigungsmitteln, etwa Fett an Küchenanlagen oder Kalk an Kühltürmen. Und trockenes Absaugen mit Industriesaugern holt Staub und feinen Schmutz aus Hallen, ohne etwas zu verteilen.

Trockeneisstrahlen arbeitet mit minus 78,5 Grad kalten Pellets bei einem Druck von 6 bis 14 bar und hinterlässt keine Rückstände. Hochdruckreinigung erreicht beim Schneiden von Rohren bis zu 3.000 bar; zum reinen Reinigen genügen meist niedrigere Druckstufen. Diese Kraft macht beide Verfahren wirksam, aber auch gefährlich, wenn Sie nicht vorbereitet sind.

Vier Verfahren der Industriereinigung im Vergleich: Wirkung, Einsatzgebiet und was danach übrig bleibt. Quellen: Piepenbrock, WOMA GmbH.
VerfahrenWie es wirktWofür es sich eignetWas danach übrig bleibt
TrockeneisstrahlenMinus 78,5 Grad kalte Pellets bei 6 bis 14 bar sprengen den Schmutz abMaschinen, Elektronik, LackflächenNichts, die Pellets verdampfen sofort
HochdruckreinigungWasser mit sehr hohem Druck, bis 3.000 bar beim Rohr-SchneidenRohre, Behälter, MaschinenflächenSchmutzwasser, muss aufgefangen werden
Chemische ReinigungReinigungsmittel lösen Fett, Öl oder KalkKüchenanlagen, Kühltürme, stark verschmutzte FlächenReinigungsmittelreste, oft Sondermüll
IndustriesaugerUnterdruck zieht Staub und feinen Schmutz abHallenböden, Lüftungen, AnlagenoberflächenStaub im Filter, normaler Abfall

Wann Trockeneis, Hochdruck oder Chemie die richtige Wahl ist

Die Wahl hängt von drei Fragen ab: Was ist verschmutzt, wie empfindlich ist das Material, und darf Feuchtigkeit oder Chemie zurückbleiben?

Welches Verfahren passt zu Ihrem Schmutz?

Ist die Fläche empfindlich, zum Beispiel Elektronik oder eine bewegliche Maschine?

Ja

Muss der Schmutz sofort weg, ohne dass Sie die Fläche trocknen oder spülen?

Ja

Trockeneisstrahlen passt zu Ihrer Fläche. Es arbeitet trocken, leitet keinen Strom und hinterlässt keine Feuchtigkeit.

Nein

Trockenes Absaugen mit einem Industriesauger reicht oft schon und schont die Fläche zusätzlich.

Nein

Sitzt der Schmutz als Fett, Öl oder Kalk fest an der Oberfläche?

Ja

Chemische Reinigung löst den Schmutz zuverlässig. Sie braucht aber Zeit zum Einwirken und zum Abspülen.

Nein

Hochdruckreinigung mit Wasser entfernt lose Ablagerungen schnell, vor allem in Rohren und an Hallenböden.

Wie Sie vor dem Einsatz die Sicherheit klären

Bevor die Firma anfängt, müssen Sie und die Firma gemeinsam prüfen, welche Gefahren an Ihrer Anlage bestehen. Das schreibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vor: Beide Seiten informieren sich gegenseitig über Risiken, bevor die Arbeit beginnt. Läuft eine Maschine mit beweglichen Teilen, muss sie abgeschaltet und gegen versehentliches Wiederanlaufen gesichert werden, bevor jemand daran reinigt.

Bei Behältern, Silos oder engen Räumen kommt ein weiterer Schritt dazu. Eine Fachkraft misst vorher die Luft, damit keine gefährlichen Gase oder Dämpfe zurückbleiben. Erst danach stellt die verantwortliche Person eine schriftliche Erlaubnis aus, und ein Posten bleibt während der Arbeit davor, der im Notfall sofort helfen kann.

Fünf Punkte gehören deshalb vor jedem Auftrag auf den Tisch:

  • Muss die Anlage stillstehen, und für wie lange?
  • Wer schaltet die Maschine ab und sichert sie gegen Wiederanlaufen?
  • Gibt es Behälter oder enge Räume, die vorher auf Gase geprüft werden müssen?
  • Wer entsorgt Reinigungsmittelreste und abgetragenen Schmutz nach der Arbeit?
  • Welchen schriftlichen Nachweis bekommen Sie nach der Reinigung, etwa ein Protokoll?

Wer für Schäden und Rückstände geradesteht

Verursacht die Firma bei der Arbeit einen Schaden, haftet sie dafür wie für einen eigenen Fehler. Die Einzelheiten dazu, etwa zur Betriebshaftpflicht und zum Generalschlüssel, stehen im Beitrag Wer zahlt, wenn die Reinigungsfirma etwas beschädigt.

Klären Sie außerdem vor dem Auftrag, wer die Rückstände entsorgt, etwa verbrauchte Reinigungsmittel oder abgetragene Farbe. Bei gefährlichen Rückständen braucht die Entsorgung oft einen eigenen Nachweis, den eine Fachfirma für Sie ausstellt.

Was Sie im Auftrag schriftlich festhalten

Ein klarer Auftrag beugt Streit vor und schützt Sie, wenn später etwas schiefgeht. Fünf Schritte führen von der ersten Anfrage bis zur Übergabe.

Von der Anfrage bis zur Übergabe
  1. Anlage besichtigen

    Die Firma sieht sich Halle, Maschine oder Anlage vor Ort an und bespricht mit Ihnen die Gefahren.

  2. Verfahren festlegen

    Sie einigen sich schriftlich auf das Verfahren, den Umfang und den Zeitraum der Arbeiten.

  3. Anlage abschalten und sichern

    Die zuständige Person schaltet die Maschine ab und sichert sie gegen Wiederanlaufen.

  4. Reinigung durchführen

    Die Firma reinigt nach dem vereinbarten Verfahren und hält sich an die Schutzmaßnahmen.

  5. Ergebnis übergeben

    Sie prüfen das Ergebnis gemeinsam und halten es mit einem kurzen Protokoll fest.

Ein solches Protokoll hilft auch später weiter, etwa wenn die Firma erneut beauftragt wird und Ihr Vorgehen dazu passen soll; mehr dazu im Beitrag Wie Sie eine Gebäudereinigungsfirma sicher beauftragen.

Häufige Fragen

Muss die Maschine für die Industriereinigung abgeschaltet werden?

Ja, sobald bewegliche Teile ein Risiko darstellen, muss die Anlage abgeschaltet und gegen ungewolltes Wiederanlaufen gesichert werden, bevor die Reinigung beginnt. Das schreibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für Reinigungsarbeiten an Maschinen vor. Ausnahmen gelten nur, wenn die Reinigung selbst keinen Kontakt zu beweglichen Teilen hat.

Was ist Trockeneisstrahlen, und wofür eignet es sich?

Trockeneisstrahlen schießt minus 78,5 Grad kalte Kohlendioxid-Pellets mit 6 bis 14 bar auf die Fläche und löst Fett, Öl, Farbe oder Ruß ab. Die Pellets verdampfen sofort und hinterlassen keine Rückstände. Das Verfahren eignet sich besonders für Maschinen und Elektronik, weil es trocken arbeitet und keinen Strom leitet.

Muss ein Behälter vor der Reinigung auf gefährliche Gase geprüft werden?

Ja, eine Fachkraft muss die Luft in Behältern, Silos oder engen Räumen vorher messen. Erst wenn feststeht, dass keine gefährlichen Gase oder Dämpfe auftreten, darf jemand hinein. Zusätzlich braucht es eine schriftliche Erlaubnis und einen Posten, der von außen im Notfall helfen kann.

Wer entsorgt den Schmutz nach der Industriereinigung?

In der Regel entsorgt die beauftragte Firma Reinigungsmittelreste und abgetragenen Schmutz, weil sie die Vorschriften dafür kennt. Halten Sie das trotzdem schriftlich im Auftrag fest, damit es keinen Streit gibt. Bei gefährlichen Rückständen braucht die Entsorgung oft einen eigenen Nachweis.

Kann die Anlage während der Reinigung weiterlaufen?

Ob die Anlage weiterlaufen kann, hängt vom Verfahren und von der Gefahr ab. Bei beweglichen Teilen mit Verletzungsrisiko muss die Anlage stillstehen. Bei ruhenden Flächen ohne diese Gefahr lässt sich in Abstimmung mit der Firma oft weiterarbeiten, geklärt in der gemeinsamen Prüfung der Gefahren vor dem Auftrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. DGUV Regel 101-605, Branche Gebäudereinigung: Gefährdungen und Maßnahmen, BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,
  2. DGUV Regel 113-004, Behälter, Silos und enge Räume: Schutzmaßnahmen, BG BAU, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,
  3. Trockeneisreinigung: rückstandsfrei und effektiv gegen starken Schmutz, Piepenbrock Unternehmensgruppe,
  4. Hochdruckwasser-Anwendungen: Rohrreinigung, WOMA GmbH,
  5. Industriereinigung: Sicherheit und Vorschriften im Überblick, Reinigungsfirma SAJN, Fachbeitrag,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.