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Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Der Mindestlohn für Reinigungskräfte liegt seit Januar 2026 bei 15,00 Euro die Stunde für Unterhaltsreinigung und bei 18,40 Euro für Glas- und Fassadenreinigung. Die Verordnung dazu gilt bis Ende 2026. Ob und wie es 2027 weitergeht, verhandeln Gewerkschaft und Arbeitgeber gerade; ohne Einigung gilt nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro.

Mindestlohn Unterhaltsreinigung seit Januar 2026
15,00 Euro pro Stunde
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Branchenmindestlöhne, Stand 1. Januar 2026
Mindestlohn Glasreinigung seit 2026
18,40 Euro pro Stunde
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Branchenmindestlöhne, Stand 1. Januar 2026
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn 2026
13,90 Euro pro Stunde
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung zum Mindestlohn 2026, Stand 1. Januar 2026
Eine Reinigungskraft hält ihre Lohnabrechnung neben dem Putzwagen im Flur.
Lohnabrechnung einer Reinigungskraft in der Gebäudereinigung. Bild: KI generiert.

Reinigungskräfte verdienen 2026 mindestens 15 Euro die Stunde

Seit dem 1. Januar 2026 muss jeder Betrieb der Branche seinen Reinigungskräften mindestens 15,00 Euro die Stunde zahlen. Das gilt für Innen- und Unterhaltsreinigung. Es gilt unabhängig davon, ob der Betrieb einem Verband angehört. Fest angestellte Kräfte und Minijobber sind gleich eingeschlossen.

Diese Untergrenze steht in einer Verordnung, die das Bundesarbeitsministerium erlassen hat. Grundlage dafür ist ein Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft und dem Verband der Reinigungsbetriebe. Das Ministerium übernimmt dessen Lohnsätze. Es macht sie für die ganze Branche verbindlich, auch für Betriebe, die selbst nicht Mitglied sind.

Warum Glasreinigung einen höheren Mindestlohn hat

Für Glas- und Fassadenreinigung gilt seit demselben Datum ein höherer Mindestlohn von 18,40 Euro die Stunde. Diese Arbeit verlangt oft eine Ausbildung zum Gebäudereiniger. Dazu kommt Erfahrung mit Hebebühnen oder Sicherung gegen Absturz. Deshalb liegt die Lohnstufe für diese Tätigkeit über der für Innenreinigung.

Wechselt eine Reinigungskraft zwischen beiden Tätigkeiten, zahlt der Betrieb für jede Stunde den passenden Lohn. Überwiegt eine Tätigkeit über mehrere Monate, richtet sich der ganze Lohn danach.

Wann die aktuelle Verordnung ausläuft

Die geltende Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 gilt sie nicht mehr. Ohne eine neue Regelung entfällt dann der besondere Mindestlohn für die Branche.

Für eine neue Verordnung müssen sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverband zuerst auf einen neuen Tarifvertrag einigen. Die Verhandlungen dafür laufen seit September 2026. Die Gewerkschaft fordert zwei Euro mehr pro Stunde für alle Lohnstufen, bei zwölf Monaten Laufzeit. Der Verband lehnt das ab und verweist auf die wirtschaftliche Lage. Die erste Runde am 9. September 2026 endete ohne Ergebnis. Die nächste ist für den 22. Oktober 2026 in Köln angesetzt.

Zwischen dem Mindestlohn der Branche und dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt heute eine deutliche Lücke. 15,00 Euro für Unterhaltsreinigung und 18,40 Euro für Glasreinigung stehen 13,90 Euro allgemeinem Mindestlohn gegenüber. Dieser allgemeine Satz steigt zum 1. Januar 2027 bereits auf 14,60 Euro.

Mindestlohn in der Gebäudereinigung im Vergleich zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, heute und im Fall, dass die Verordnung Ende 2026 ohne Nachfolge ausläuft.
ZeitraumMindestlohn UnterhaltsreinigungMindestlohn GlasreinigungAllgemeiner Mindestlohn
seit 1. Januar 202615,00 Euro18,40 Euro13,90 Euro
ab 1. Januar 2027, ohne neue Verordnungentfällt, dann 14,60 Euroentfällt, dann 14,60 Euro14,60 Euro

Wie es ohne neue Einigung weitergeht

Eine neue Verordnung braucht immer einen Tarifvertrag als Grundlage. Ohne Einigung der beiden Verhandlungspartner kann das Ministerium keine neue Verordnung erlassen. Das Gesetz dazu regelt nur, wie eine bestehende Einigung auf die ganze Branche ausgedehnt wird. Was ohne Einigung passiert, regelt es nicht.

Wie es nach dem 31. Dezember 2026 weitergeht
  1. Tarifverhandlung

    Gewerkschaft und Arbeitgeberverband verhandeln einen neuen Tarifvertrag. Ohne Einigung geht es nicht weiter.

  2. Gemeinsamer Antrag

    Beide Seiten beantragen gemeinsam beim Ministerium, den neuen Tarifvertrag für die ganze Branche verbindlich zu machen.

  3. Anhörung

    Arbeitgeber, Gewerkschaften und weitere Betroffene können sich vor Erlass der Verordnung äußern.

  4. Neue Verordnung

    Das Ministerium erlässt die neue Verordnung und veröffentlicht sie im Bundesgesetzblatt.

  5. Ohne Einigung

    Kommt keine Einigung zustande, gilt ab dem 1. Januar 2027 nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro.

Kommt bis Jahresende keine Einigung zustande, gilt ab dem 1. Januar 2027 nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro die Stunde, für jede Tätigkeit gleich. Für Unterhaltsreinigung wäre das ein Rückgang von 15,00 auf 14,60 Euro. Für Glasreinigung wäre es ein Rückgang von 18,40 auf 14,60 Euro.

Wie der Mindestlohn auf den Preis durchschlägt

Der Mindestlohn ist nur ein Teil dessen, was eine Reinigungsfirma Ihnen in Rechnung stellt. Auf den Lohn kommen Sozialabgaben, Urlaub, Krankheitstage, Aufsicht und ein Gewinnanteil. Der Preis je Stunde liegt deshalb bei rund dem Doppelten des Lohns. Beim aktuellen Mindestlohn von 15,00 Euro sind das rund 29 Euro netto.

Steigt der Mindestlohn, steigt der Preis nicht im selben Verhältnis mit. Nur der lohngebundene Teil der Kalkulation wächst, nicht die Kosten für Maschinen, Verwaltung oder Gewinn. Faustregel: Der Preis steigt um den Lohnkostenanteil mal die Erhöhung in Prozent. Dieser Anteil liegt laut einer Musterrechnung aus der Branche bei rund 85 Prozent. Eine faire Klausel im Vertrag, oft Lohngleitklausel genannt, rechnet genau so: Sie koppelt den Preis automatisch an den Tariflohn.

  1. Ausgangswert festhalten: Der Mindestlohn liegt bei 15,00 Euro, der Stundenpreis bei rund 29,30 Euro netto.
  2. Erhöhung in Prozent berechnen: Fordert die Gewerkschaft 17,00 Euro, sind das 2,00 Euro mehr, also rund 13,3 Prozent.
  3. Lohnkostenanteil anwenden: Bei rund 85 Prozent Lohnkostenanteil steigt der Preis nur um 85 Prozent von 13,3 Prozent, also um rund 11,3 Prozent.
  4. Neuen Preis bilden: 29,30 Euro mal 1,113 ergibt rund 32,60 Euro je Stunde, falls sich Gewerkschaft und Verband auf die volle Forderung einigen.

Wie weit Ihre Haftung als Auftraggeber reicht

Zahlt eine Reinigungsfirma ihren Kräften weniger als den Mindestlohn, haftet unter Umständen auch der Auftraggeber für die Differenz. Er haftet dann wie ein Bürge. Die Kräfte müssen nicht zuerst gegen die Firma selbst klagen.

Diese Haftung trifft nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aber nur bestimmte Auftraggeber. Gemeint sind solche, die eine eigene Pflicht an die Reinigungsfirma weitergeben, etwa ein Generalunternehmer oder ein Dienstleister, der die Reinigung seinerseits weitervergibt. Wer nur die eigenen Büro- oder Praxisräume reinigen lässt, ist kein solcher Auftraggeber. Er haftet nach dieser Rechtsprechung nicht.

Haften Sie für den Mindestlohn Ihrer Reinigungsfirma?

Geben Sie eine eigene Leistungspflicht an die Reinigungsfirma weiter, etwa als Generalunternehmer oder als Dienstleister, der die Reinigung seinerseits weitervergibt?

Ja

Sie haften wie ein Bürge für den Mindestlohn der eingesetzten Reinigungskräfte, wenn die Firma zu wenig zahlt.

Nein

Sie lassen nur Ihre eigenen Räume reinigen und haften nach der Rechtsprechung nicht für den Mindestlohn der Reinigungskräfte.

Ob Ihr Fall darunterfällt, hängt von der genauen vertraglichen Konstruktion ab. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie selbst Reinigungsleistungen an Dritte weitervergeben oder unsicher sind, ob diese Regel auch für Sie gilt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn für Unterhaltsreinigung 2026?

Der Mindestlohn für Unterhaltsreinigung beträgt 15,00 Euro die Stunde, seit dem 1. Januar 2026 verbindlich für jeden Betrieb der Branche in Deutschland. Das gilt auch für Minijobber.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Glas- und Fassadenreinigung 2026?

Der Mindestlohn für Glas- und Fassadenreinigung beträgt seit dem 1. Januar 2026 18,40 Euro die Stunde. Der höhere Satz gilt für Arbeiten an Glasflächen von außen und an Fassaden, die meist eine Ausbildung und Sicherung gegen Absturz verlangen.

Was passiert, wenn die Verordnung Ende 2026 ausläuft?

Ohne neue Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2027 nur noch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 14,60 Euro die Stunde, für alle Reinigungstätigkeiten gleich. Eine neue Verordnung braucht zuerst einen neuen Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband.

Muss ich als Kunde haften, wenn meine Reinigungsfirma den Mindestlohn nicht zahlt?

Nein, in den meisten Fällen nicht: Wer nur die eigenen Räume reinigen lässt, haftet nach der Rechtsprechung nicht für den Mindestlohn der Reinigungskräfte. Die Haftung trifft vor allem Auftraggeber, die eine eigene Pflicht an die Reinigungsfirma weitergeben, etwa ein Generalunternehmer.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber in der Gebäudereinigung?

Ja, der Mindestlohn der Gebäudereinigung gilt ausdrücklich auch für Minijobs, denn der Tarifvertrag nennt geringfügig Beschäftigte eigens. Nur die Höhe der Abgaben unterscheidet sich, nicht der Mindestlohn selbst.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Branchenmindestlöhne, Übersicht mit Gebäudereinigung (10. GebäudeArbbV, BGBl. 2025 I Nr. 22 vom 28.01.2025), Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  2. Pressemitteilung: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  3. Höhe und Anpassung des Mindestlohns (Beschluss vom 27. Juni 2025: 13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027), Mindestlohnkommission,
  4. Gebäudereinigung, Tarifrunde 2026, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
  5. Erste Tarifverhandlungsrunde im Gebäudereiniger-Handwerk: Unverständnis über die starre Haltung der IG BAU, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,
  6. § 7 AEntG, Rechtsverordnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 14 AEntG, Haftung des Auftraggebers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Merkblatt: Ermittlung und Höhe des Lohnkostenanteils in der Kalkulation, Ausgabe April 2025, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.,
  9. Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung mit dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne vom 15. November 2024, Anlage § 1 Nr. 3 (persönlicher Geltungsbereich), BGBl. 2025 I Nr. 22, Bundesgesetzblatt, Abdruck der Handwerkskammer Dresden,

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.