Glossar
Grundreinigung
Grundreinigung ist die einmalige, gründliche Reinigung eines Raums oder Bodens, wenn die normale Unterhaltsreinigung nicht mehr ausreicht. Sie entfernt alte Pflegeschichten und baut den Boden neu auf, zum Beispiel beim Einzug oder Auszug einer Wohnung.
- Begriff
- Grundreinigung
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Anders als die Unterhaltsreinigung ist die Grundreinigung kein fester Termin, sondern eine einzelne, gesondert beauftragte Maßnahme. Bei Böden heißt das meist: alte Pflegeschicht entfernen, den Belag gründlich reinigen und neu einpflegen. Bei Sanitärflächen entfernt sie Kalk und Urinstein, den die normale Reinigung nicht mehr löst.
Für Mieter ist wichtig, wer die Kosten trägt. Läuft eine Grundreinigung regelmäßig, etwa fest einmal im Jahr eingeplant, darf der Vermieter sie über die Nebenkosten abrechnen. Eine einmalige oder unregelmäßige Grundreinigung darf er dagegen nicht auf die Miete umlegen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
Korrekturweg
Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, welcher Eintrag dort berichtigt werden sollte, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.
Stand dieser Angaben: 28. September 2026.