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Glossar

Treppenhausreinigung

Treppenhausreinigung säubert Eingänge, Flure, Treppen, Keller und die Aufzugskabine in Mehrfamilienhäusern, im Auftrag von Eigentümern oder Hausverwaltungen. Vermieter dürfen die Kosten dafür über die Nebenkosten abrechnen, wenn sie regelmäßig anfallen und im Mietvertrag vereinbart sind.

Begriff
Treppenhausreinigung
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Umlagefähig sind Personal- und Materialkosten für die Reinigung gemeinsam genutzter Bereiche im Haus. Nicht umlagefähig sind einmalige Reinigungen außer der Reihe, etwa nach einem Wasserschaden, weil Nebenkosten laufend und wiederkehrend anfallen müssen.

Putzt ein Mieter selbst, etwa nach einem festen Plan laut Hausordnung, entfällt die Umlage in diesem Umfang. Ob eine Kostenposition zulässig ist, entscheidet allein die Vereinbarung im Mietvertrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.