GebäudereinigerVerzeichnis

Glossar

Unterhaltsreinigung

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung eines Gebäudes nach festem Plan, zum Beispiel jeden Abend im Büro oder zweimal die Woche im Treppenhaus. Sie hält die Räume sauber, ersetzt aber keine große Grundreinigung.

Begriff
Unterhaltsreinigung
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Wie oft gereinigt wird, hängt von der Nutzung und vom Verschmutzungsgrad ab. Ein Büro, das täglich gereinigt wird, kostet nach Angaben von Anbieterportalen meist 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Reinigung. Kommt die Reinigungskraft nur zwei- bis dreimal pro Woche, steigt der Preis je Termin auf 1,50 bis 3,00 Euro, weil sich zwischen den Terminen mehr Schmutz ansammelt.

Zur Unterhaltsreinigung gehören zum Beispiel Staub wischen, Böden reinigen, Mülleimer leeren und Sanitärräume säubern. Weil Reinigungsmittel und nasse Böden zu Unfällen führen können, gelten dafür feste Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaft. Wo sich eine Gefahr technisch nicht vermeiden lässt, muss der Betrieb dafür Schutzausrüstung bereitstellen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. DGUV Regel 101-605: Branche Gebäudereinigung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),
  2. Büroreinigung Kosten pro m²: Preise und Rechner, Wischkahl,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, welcher Eintrag dort berichtigt werden sollte, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 28. September 2026.