Glossar
Winterdienst
Winterdienst räumt und streut Gehwege, Zufahrten und Parkflächen im Winter. Damit übernimmt er die Pflicht, die sonst der Grundstückseigentümer hat: dafür zu sorgen, dass niemand auf Schnee oder Eis ausrutscht.
- Begriff
- Winterdienst
- Stand
- 28. September 2026
Was dahinter steckt
Diese Pflicht darf der Eigentümer nur mit einer klaren, vorher getroffenen Vereinbarung an eine Firma übergeben; ein stillschweigendes Verständnis reicht dafür nicht. Rutscht dann trotzdem jemand aus, haftet zuerst die beauftragte Firma, wenn sie ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht hat.
Der Eigentümer bleibt aber in der Pflicht, das zu kontrollieren: Er muss regelmäßig nachsehen, ob der Winterdienst seine Aufgabe wirklich erfüllt. Fehlt dieser Kontrollgang nachweislich, kann die Haftung trotz Vertrag auf ihn zurückfallen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- und Eisglätte, Rechtsanwalt Kotz,
Einsatz von Sprachmodellen
Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.
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Stand dieser Angaben: 28. September 2026.