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Glossar

Winterdienst

Winterdienst räumt und streut Gehwege, Zufahrten und Parkflächen im Winter. Damit übernimmt er die Pflicht, die sonst der Grundstückseigentümer hat: dafür zu sorgen, dass niemand auf Schnee oder Eis ausrutscht.

Begriff
Winterdienst
Stand
28. September 2026

Was dahinter steckt

Diese Pflicht darf der Eigentümer nur mit einer klaren, vorher getroffenen Vereinbarung an eine Firma übergeben; ein stillschweigendes Verständnis reicht dafür nicht. Rutscht dann trotzdem jemand aus, haftet zuerst die beauftragte Firma, wenn sie ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht hat.

Der Eigentümer bleibt aber in der Pflicht, das zu kontrollieren: Er muss regelmäßig nachsehen, ob der Winterdienst seine Aufgabe wirklich erfüllt. Fehlt dieser Kontrollgang nachweislich, kann die Haftung trotz Vertrag auf ihn zurückfallen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verkehrssicherungspflicht bei Schnee- und Eisglätte, Rechtsanwalt Kotz,

Einsatz von Sprachmodellen

Künstliche Intelligenz hat beim Aufbau dieses Verzeichnisses mitgeholfen. Sie hat die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Adressen, ihre Zuordnung zu den Orten und das Zusammenführen doppelter Einträge erledigt dagegen ein festes Programm ohne künstliche Intelligenz.

Korrekturweg

Eine falsche oder veraltete Angabe melden Sie über das Kontaktformular. Nennen Sie den Betrieb und die richtige Angabe. Stammt der Fehler aus OpenStreetMap, sagen wir Ihnen, welcher Eintrag dort berichtigt werden sollte, sonst taucht er beim nächsten Abgleich wieder auf. Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 15 bis 17 DSGVO beantragen Sie auf demselben Weg.

Stand dieser Angaben: 28. September 2026.